
Halterwechsel: Voraussetzungen, Ablauf und Tipps
Halterwechsel: Das Wichtigste in aller Kürze
- Bei einem Halterwechsel lassen Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen umschreiben. Ein Halterwechsel findet also statt, wenn Sie ein Auto, Motorrad oder Wohnmobil kaufen, erben oder erhalten, das in Deutschland auf eine andere Person zugelassen ist.
- Die Kosten für den Halterwechsel sind nicht einheitlich geregelt
- Mit der Ummeldung endet die bisherige Kfz-Versicherung.
- Deshalb schließen Sie vorab eine neue Versicherung für den Pkw ab – Sie erhalten dann vom Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die Sie zur Ummeldung benötigen.
- Die Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz nimmt die Ummeldung vor, wenn Sie alle Dokumente (Fahrzeugpapiere, Ausweis, alte Kennzeichen und eVB-Nummer) vorlegen und die Voraussetzungen erfüllen.
- Die Zulassungsstelle meldet den Halterwechsel bei der Versicherung.
Wie läuft der Halterwechsel ab?
Ein Halterwechsel führt Sie zur Zulassungsstelle, die das Fahrzeug auf Ihren Namen umschreibt. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem Stadtkreis, ist die Zulassungsstelle der Stadtverwaltung zuständig. Liegt Ihr Wohnort in einem Landkreis, gehen Sie zum Landratsamt. Beim Halterwechsel legen Sie diese Dokumente vor:
- Reisepass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Nachweise für die Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- gegenwärtige Kfz-Kennzeichen, wenn ein Kennzeichenwechsel stattfindet
Sofern der Halterwechsel denselben Land- oder Stadtkreis betrifft, kann das bisherige Kennzeichen behalten werden. Der Beamte nimmt die Ummeldung vor, passt die Zulassungsbescheinigungen an und informiert den bisherigen Versicherer. Wenn Sie vorab einen Termin vereinbaren, verkürzt sich die Wartezeit. Beantragen Sie zusätzlich neue Kennzeichen, warten Sie nach der Antragstellung, bis Ihre Nummernschilder fertig sind.
Kann auch ein Vertreter den Halterwechsel für mich übernehmen?
Ein Vertreter kann den Halterwechsel für Sie übernehmen, wenn Sie ihn mit einem Schreiben dazu bevollmächtigen. In diesem Fall verlangt die Zulassungsstelle zusätzlich zu den Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, die Ihr Vertreter zur Ummeldung mitbringt. Ob Sie für diese Vertretervollmacht die verfügbaren Formulare im Internet nutzen oder das Schreiben selbst aufsetzen, bleibt Ihnen überlassen. Eine gültige Vertretervollmacht für den Halterwechsel enthält diese Punkte:
- Name und Adresse des zukünftigen Halters
- Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters
- Kfz-Halterwechsel/Ummeldung als Zweck der Vertretervollmacht
- Details zum KFZ wie Hersteller, Fahrzeugtyp und Identifikationsnummer
- Eine Erklärung, dass die Zulassungsstelle Ihren Vertreter über offene Gebühren und Steuerrückstände aufklären darf (Zustimmungserklärung)
- Datum
- Ihre Unterschrift
- Unterschrift Ihres Vertreters
Ihr Vertreter legt zusätzlich zur Vollmacht seinen eigenen Personalausweis und Ihren Personalausweis vor. Idealerweise setzen Sie Ihre Vollmacht in doppelter Ausführung auf, damit Sie jeweils ein Exemplar für die Zulassungsbehörde und das Hauptzollamt haben.
Kann ein Halterwechsel auch online ablaufen?
Aus momentaner Sicht findet ein Halterwechsel in der Zulassungsstelle statt. In naher Zukunft wird es möglich sein, die Kfz-Ummeldung online durchzuführen. In Hamburg funktioniert dieser Prozess bereits jetzt online. Wenn Sie diese Online-Ummeldung nutzen, holen Sie die neuen Unterlagen und Kennzeichen in einer bestimmten Poststelle oder an einem Standort des Landesbetriebs Verkehr (LBV) ab.

Welche Voraussetzungen gelten bei einem Halterwechsel?
Die Zulassungsbehörde überprüft, ob Sie diese Voraussetzungen für den Halterwechsel erfüllen, bevor sie die Ummeldung durchführt:
- Alle Gebühren und Auslagen, die die bisherigen Zulassungen betreffen, sind vollständig beglichen.
- Es gibt keine Kfz-Steuerrückstände beim Finanzamt.
Falls Sie Ihren Halterwechsel nicht selbst erledigen, muss Ihr Vertreter eine Vollmacht vorlegen.
Was kostet der Halterwechsel?
Wie viel Sie für den Halterwechsel bezahlen, hängt davon, in welchem Landkreis die zuständige Zulassungsstelle liegt. Es gibt keine bundeseinheitliche Gebühr. Die Kommunen legen die Kosten für die Kfz-Ummeldung bei Halterwechsel selbst fest. Diese Durchschnittswerte dienen Ihnen als grobe Orientierung:
- Kfz-Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes: rund 20 Euro
- Kfz-Halterwechsel außerhalb des Zulassungsbezirkes: circa 30 Euro
Wenn Sie neue Kennzeichen beantragen und anfertigen lassen, bezahlen Sie zusätzlich zur Gebühr für den Halterwechsel rund 30 Euro für das Prägen der Nummernschilder. Für ein Wunschkennzeichen verrechnet die Behörde knapp 10 Euro. Je nach Situation kostet ein Halterwechsel zwischen 20 und 30 Euro beziehungsweise bei Neuausstellung der Kennzeichen zwischen 50 und 60 Euro. Auf Anfrage informiert Sie die zuständige Zulassungsstelle über Ihre individuellen Kosten für den Kfz-Halterwechsel.
Welche Auswirkungen hat der Halterwechsel auf die Kfz Versicherung?
Bei einem Halterwechsel endet zum Zeitpunkt der Ummeldung die bisherige Kfz Versicherung automatisch. Es ist nicht notwendig, dass der aktuelle Fahrzeughalter die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung kündigt. Wenn Sie das Auto auf Ihren Namen ummelden, informiert die Zulassungsstelle den bisherigen Versicherungsträger.
Vor diesem Termin bei der Zulassungsbehörde schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung für das Fahrzeug ab. Sie erhalten vom zuständigen Versicherungsunternehmen eine elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer), die Sie für die Ummeldung benötigen.
Halterwechsel in der Familie
Häufig findet ein Halterwechsel innerhalb der Familie statt. Dies ist der Fall, wenn ein Fahrzeughalter sein Auto an seine Ehefrau weitergibt oder die Frau ihr Auto an den Ehemann überträgt. Halterwechsel in der Familie gibt es außerdem in dieser Konstellation: Die Mutter, der Vater oder beide Eltern schenken ihren Wagen der Tochter oder dem Sohn.
Planen Sie einen solchen Halterwechsel in der Familie, suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Sohn, Ihrer Tochter oder Ihrem Ehepartner die Zulassungsstelle auf. Der zuständige Mitarbeiter nimmt die Kfz-Ummeldung vor, wenn der neue Halter die benötigten Unterlagen vorlegt und sich ausweist. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen für den Halterwechsel.
In puncto Versicherung bleiben einige Halter, die einen Wagen von einem Familienmitglied übernehmen, dem bisherigen Versicherer treu. Dies ist eine Überlegung wert, wenn für das Kfz eine Mitversicherung als Zweitwagen besteht. Beim bisherigen Versicherer beginnen Sie als Sohn, Tochter oder Ehepartner des Versicherten in der Schadenfreiheitsklasse 1. Sind Sie älter als 25 Jahre, fallen Sie in die höhere Schadenfreiheitsklasse 3. Gibt der gegenwärtige Hauptversicherungsnehmer seine Kfz-Versicherung auf, kann er Ihnen einen Teil seiner hohen SF-Klasse übertragen. Eine solche Übertragung von Schadenfreiheitsklassen ermöglichen Versicherungsunternehmen nur bei nahen Angehörigen und Personen, die im gleichen Haushalt wohnen.