
Kfz-Haftpflichtversicherung – Ein Muss für alle Kfz-Besitzer
- 1 Kfz-Haftpflichtversicherung: das Wichtigste in Kürze
- 2 Kfz-Haftpflichtversicherung: Was ist das?
- 3 Kfz-Versicherung: Leistungen der Haftpflicht
- 4 Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Welche Unterschiede gibt es?
- 5 Kfz-Haftpflichtversicherung: Höhe der Deckungssumme
- 6 Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung
- 7 Haftpflichtversicherung für Ihr Auto: Wer und was ist versichert?
- 8 Gilt die Kfz-Haftpflicht auch im Ausland?
- 9 Kündigung der Kfz-Haftpflicht: Was ist zu beachten?
- 10 Weitere Themen rund um die Kfz-Haftpflicht
Kfz-Haftpflichtversicherung: das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für alle Kfz gesetzlich vorgeschrieben.
- Sie ist Voraussetzung, um ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen zu können.
- In der verpflichtenden Autoversicherung sind Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden aus Unfällen mit Fahrzeugbeteiligung abgedeckt.
- Allerdings kommt sie nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.
- Die Kosten der passenden Versicherung für Ihr Auto hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen z. B. die Schadenfreiheitsklasse, die Typklasse des Fahrzeugs sowie die Regionalklasse des Versicherungsnehmers.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Was ist das?
Die Haftpflicht für Kfz ist ein gesetzlich vorgeschriebener Teil der Autoversicherung und stellt somit eine Pflichtversicherung dar. Die Anmeldung eines Fahrzeugs ist nur mit einer gültigen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) möglich. Grundsätzlich gilt: Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt Ihr Versicherer den Schaden des Unfallgegners. Die genauen Leistungen der einzelnen Anbieter variieren jedoch stark. Um den passenden Schutz zu einem günstigen Beitrag zu finden, ist daher stets ein Versicherungsvergleich zu empfehlen.
Rechtliches zur Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Europäischen Union ist das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht weitgehend einheitlich gestaltet, lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstdeckungssummen weichen in den einzelnen EU-Staaten voneinander ab.
Pkw-Haftpflicht: Kann mich der Versicherer ablehnen?
Normalerweise steht es dem Versicherer frei, ob er den Versicherungsantrag des Kunden annimmt. Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Pkw und Co. besteht allerdings Kontrahierungszwang. Dadurch ist er verpflichtet, Ihren Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Mindestdeckungssumme anzunehmen, da es sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung handelt.
Kfz-Versicherung: Leistungen der Haftpflicht
In der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen die Leistungen der verschiedenen Anbieter grundsätzlich ähnlich aus. Es gibt jedoch einige sinnvolle zusätzliche (Service-) Leistungen, die sich je nach Versicherer in Umfang und Kosten unterscheiden.
Haftpflichtversicherung für Ihr Auto: Welche Leistungen sind üblich?
Die grundlegende Autoversicherung bietet Ihnen Schutz bei jeglichen Schäden, die beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Das bedeutet, dass nicht nur Schäden aus Verkehrsunfällen abgesichert sind, sondern auch solche, die beispielsweise beim Ein- und Aussteigen, beim Be- und Entladen oder beim Tanken entstehen.
Typische Kosten und Leistungen, welche die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt, sind:
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten am beschädigten Fahrzeug des Unfallgegners
- Wertminderung bei neuwertigen Autos
- Kosten für einen Leihwagen oder entsprechende Entschädigung für Nutzungsausfall beim Unfallgegner
- Kosten der An- und Abmeldung bei Totalschaden und Anschaffung eines neuen Fahrzeugs (Wiederbeschaffungskosten)
- Kosten für anwaltliche Vertretung
- Kosten für Schäden an Gebäuden und Verkehrseinrichtungen, Umweltschäden
- Schmerzensgeld, Heil- und Behandlungskosten, Verdienstausfall bei Personenschäden
- Rente bei Berufsunfähigkeit
- im Todesfall: Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld
Kfz-Haftpflicht: weitere hilfreiche Leistungen
Die Haftpflichtversicherung beinhaltet neben den Leistungen für Ihr Auto auch einen passiven Rechtsschutz. Werden durch Dritte unberechtigte Schadensersatzansprüche an den Versicherungsnehmer gestellt, dann übernimmt Ihr Versicherer die Prüfung sowie die Abwehr der Ansprüche. Hier benötigen Sie somit keinen zusätzlichen Schutz durch eine Teilkasko oder Vollkasko.
Vorgehen der Haftpflichtversicherung bei Schadensersatzforderungen
Sind die Schadensersatzforderungen des Geschädigten gerechtfertigt, wird Ihr Versicherer weiterhin die Höhe der Summe von einem Gutachter prüfen lassen. Wenn alle Angaben korrekt sind, erstattet Ihre Autoversicherung die Kosten für den Schaden. Dies kann bei Sachschäden direkt an die Reparaturwerkstatt erfolgen, bei Personenschäden wird die Schadenssumme dem Geschädigten ausgezahlt.
Haftpflichtversicherung für Kfz: Sind Leistungen während einer Probefahrt inbegriffen?
Wenn Sie während einer Probefahrt mit dem Fahrzeug eines Kfz-Händlers einen Unfall verursachen, leistet in der Regel die Vollkaskoversicherung des Verkäufers. Besitzt dieser keine Vollkasko, müssen Sie als Fahrer möglicherweise mit Ihrer eigenen Versicherung für den Schaden aufkommen. Allerdings ist der Händler verpflichtet, Sie vorab auf diesen Umstand hinzuweisen.
Es ist ratsam, keine Probefahrt mit einem Fahrzeug ohne entsprechenden Versicherungsschutz durchzuführen. Meist werden jedoch in der Probefahrtvereinbarung Beträge für eine Selbstbeteiligung festgehalten. Für Schäden bis zu dieser Höhe haften Sie dann selbst.
Welche Schäden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?
Gegen bestimmte Vorfälle sind Sie trotz vorhandener Haftpflicht nicht versichert und müssen selbst für die entstandenen Kosten aufkommen:
- Alkohol und Drogen: Kommt es bei einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu einem Unfall, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflicht keinerlei Kosten. Zwar geht Ihr Versicherer zur Wahrung der Interessen Dritter in Vorleistung, die Versicherung wird sich die gezahlten Beträge jedoch von Ihnen erstatten lassen.

- Versicherungsbetrug: Sofern Sie vorsätzlich einen Schaden herbeiführen, um unrechtmäßig Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten, handelt es sich um Versicherungsbetrug. Kann Ihnen dieser nachgewiesen werden, erhalten Sie kein Geld und müssen mit der Kündigung Ihres Versicherungsvertrags und einer Anzeige sowie einem Gerichtsverfahren rechnen.

- Fahrerflucht: Erleiden Sie einen Pkw-Schaden und der Unfallverursacher flüchtet, übernimmt diesen Schaden nur die Vollkasko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht zuständig. Sie sollten den Unfall aber unbedingt der Polizei melden. Wird der Unfallgegner doch ermittelt, kann sich Ihr Anbieter die entstandenen Kosten bei der Versicherung des Unfallgegners zurückholen.

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: Welche Unterschiede gibt es?
Als Inhaber einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sind Sie ausschließlich gegen Schäden versichert, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern bei einem Unfall mit Ihrem Pkw zufügen. Teil- und Vollkaskoversicherung hingegen decken Beschädigungen ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Hierfür wird zwar ein höherer Beitrag fällig, Sie erhalten aber einen umfangreicheren Schutz.
Die Versicherung der Teilkasko greift zusätzlich bei:
- Diebstahl
- Brand und Explosion
- Sturm, Hagel und Blitzschlag
- Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haar- und Federwild, Schafen und Ziegen oder Kühen und Pferden. Bei der Allianz sind sogar alle Unfälle mit Tieren aller Art abgesichert.
- Schäden an der Verkabelung aufgrund eines Kurzschlusses
- Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung
Ergänzen Sie die Haftpflicht für Ihr Auto mit der Vollkasko, dann sind Sie zudem in folgenden Fällen versichert:
- selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Schäden am Pkw aufgrund von mutwilliger Beschädigung durch Dritte (Vandalismus)
Schäden aufgrund von geplatzten Reifen
Kfz-Haftpflichtversicherung: Höhe der Deckungssumme
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflicht unterscheidet sich je nach Schadensfall:
relevanter Schadensfall für die Kfz-Versicherung | Mindestdeckungssumme |
---|---|
Personenschaden |
7,5 Millionen Euro |
Sachschaden | 1,12 Millionen Euro |
Vermögensschaden | 50.000 Euro |
Im schlimmsten Fall reichen diese Summen nicht aus, sodass Sie zusätzliche Zahlungen tätigen müssen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine vertragliche Anhebung der Deckungssumme. Gute Versicherer bieten inzwischen standardmäßig höhere Beträge an.
Auch bei der Allianz profitieren Sie von deutlich höheren Deckungssummen in der Autoversicherung:
- doppelte Absicherung bei Personenschäden (15 Millionen Euro)
- jeweils 100 Millionen Euro bei Sach- und Vermögensschäden
Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wie hoch der Beitrag für Ihre Haftpflichtversicherung ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Folgende Aspekte werden berücksichtigt:
- Baujahr und Fahrzeugmodell (Typklasse)
- jährliche Kilometerleistung
- Anzahl sowie Alter aller Fahrer
- unfallfreie Jahre des Versicherungsnehmers (Schadenfreiheitsklasse)
- Wohnort (Regionalklasse)
- die Nutzung des Fahrzeugs (privat oder gewerblich)
Kann ich die Kosten für die Kfz-Haftpflicht absetzen?
Als Arbeitnehmer können Sie die Kosten für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Sind Sie selbstständig, können Sie zusätzlich die Kosten für die Kaskoversicherung bei der Steuer geltend machen. Voraussetzungen dafür ist, dass Sie sowohl Fahrzeughalter als auch Versicherungsnehmer sind. Für die Angaben ist die Anlage zum Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung relevant.
Bewahren Sie alle Unterlagen Ihrer Autoversicherung stets auf, denn das Finanzamt kann auch nachträglich noch einen schriftlichen Nachweis über die gezahlten Beiträge verlangen.
Haftpflichtversicherung für Ihr Auto: Wer und was ist versichert?
Egal, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad oder ein Moped handelt – der Schutz der Kfz-Haftpflicht beschränkt sich grundsätzlich auf das versicherte Fahrzeug. Allerdings kann der Personenkreis, der in der Versicherung eingeschlossen werden soll, beliebig im Vertrag festgelegt werden. Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch Halter, Fahrer sowie Eigentümer des Fahrzeugs können versichert sein, sofern sie in den Unterlagen aufgeführt sind. Handelt es sich um ein Dienstfahrzeug, ist zudem der Arbeitgeber in den Schutz der Autoversicherung mit eingeschlossen. Zu bedenken ist allerdings, dass sich der jährliche Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht, je mehr Beteiligte versichert werden sollen.
Auto mit Haftpflicht: Muss ich mehrere Fahrer angeben?
Schließen Sie eine Autoversicherung ab, sollten nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle weiteren Fahrzeugnutzer im Vertrag angegeben werden. Zwar erhöht sich der Beitrag in Abhängigkeit der Personenzahl, allerdings erweitert sich auch der Schutz auf alle potenziellen Fahrer. Da auch das Alter der Fahrer für Ihren Versicherer eine Rolle spielt, müssen Sie den Nutzerkreis ggf. genau personalisieren, d. h. Namen, Geburtsdatum und Verhältnis zum Versicherungsnehmer angeben. Anderen Anbietern reichen grundsätzliche Beschränkungen aus, beispielsweise dass Personen ab einem bestimmten Alter das Fahrzeug führen dürfen.
Was passiert, wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall mit meinem Wagen hat?
Ist eine Person nicht im versicherten Fahrerkreis eingeschlossen, fährt aber dennoch mit Ihrem Pkw, greift die Haftpflichtversicherung im Schadensfall trotzdem. Allerdings verlangen Versicherer oftmals eine Vertragsstrafe. Diese kann bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags betragen. Auch müssen Sie mit einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen. Schlimmstenfalls kann Ihre Autoversicherung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie Falschangaben zum Fahrerkreis gemacht haben.
Tipp: Einige Versicherer bieten die sogenannte vorübergehende Fahrerkreiserweiterung zu einem günstigen Beitrag an. Damit können Personen für einen bestimmten Zeitraum in den Schutz Ihrer Versicherung mit eingeschlossen werden.
Gilt die Kfz-Haftpflicht auch im Ausland?
Haben Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland abgeschlossen, gilt diese in der Regel auch im europäischen Ausland. Anbieter können dies auf zwei Arten definieren:
- geografische Grenzen von Europa
- Gebiete, die zur Europäischen Union gehören
Versicherungsnehmer sollten sich vor der Fahrt informieren, wo der Schutz Ihrer Autoversicherung greift. Dies gilt sowohl für Haftpflicht als auch Teilkasko und Vollkasko. Unter Umständen passt Ihre Versicherung die Leistungen an die im jeweiligen Land geltenden Regelungen zur Schadensregulierung an.
Auto im Urlaub: Haftpflichtversicherung für Mietwagen
Möchten Sie einen Mietwagen im europäischen Ausland nutzen, dann achten Sie auch hier auf die im Vertrag festgehaltenen Versicherungssummen. Bietet Ihr Versicherer eine Mallorca Police, dann ist auch der Mietwagen abgesichert. Bei der Allianz ist sie bereits standardmäßig inklusive.
Kündigung der Kfz-Haftpflicht: Was ist zu beachten?
Jede Autoversicherung wird in der Regel mit einer Laufzeit von zwölf Monaten angeboten. Möchten Sie Ihre Versicherung wechseln, dann können Sie den Vertrag jederzeit regulär zum Ende der Laufzeit kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat. Die meisten Verträge enden zum 31. Dezember eines Jahres, weshalb die Kündigung spätestens zum Stichtag am 30. November der Versicherung vorliegen muss.
In bestimmten Fällen ist eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich. Von Ihrem Sonderkündigungsrecht können Sie beispielsweise unmittelbar nach einer Beitragserhöhung, bei der Abmeldung des Fahrzeugs oder einem Fahrzeugwechsel Gebrauch machen.