
- 1 Wann brauche ich eine Zulassungsvollmacht?
- 2 Wie sieht eine Vollmacht für die Zulassung aus?
- 3 Wen darf ich für die Zulassungsbehörde bevollmächtigen?
- 4 Wie lange gilt eine Vollmacht?
- 5 Welche Dokumente werden bei der Zulassung benötigt?
- 6 Kann ich auch jemanden für die Ab- und Ummeldung bevollmächtigen?
Wann brauche ich eine Zulassungsvollmacht?
Ihr neues Fahrzeug steht abfahrbereit beim Händler und wartet darauf, dass Sie es abholen. Alle Formalitäten sind bereits erledigt, auch die Kennzeichen haben Sie schon besorgt, und jetzt fehlt nur noch die Zulassung. Aber Sie haben partout keine Zeit, selbst zur Zulassungsbehörde zu gehen? Kein Problem! Sie können auch einen Freund bitten, das für Sie zu übernehmen. Damit er das Auto anmelden darf, braucht er allerdings eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Hier können Sie eine Zulassungsvollmacht als PDF kostenlos downloaden.
Wie sieht eine Vollmacht für die Zulassung aus?
Wichtig ist, dass die Vollmacht folgende Angaben enthält:
- Name und Anschrift der Person, auf die das Kfz zugelassen werden soll
- Name und Anschrift des Bevollmächtigten
- der Zweck der Vollmacht, in diesem Fall die Kfz-Zulassung
- eine Einverständniserklärung des neuen Halters, dass der Bevollmächtigte über mögliche Steuer- und Gebührenrückstände informiert werden darf
- Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift
Am besten stellen Sie die Vollmacht gleich doppelt aus, denn neben der Zulassungsstelle braucht auch das Hauptzollamt ein Exemplar für die Kfz-Steuer.

Wen darf ich für die Zulassungsbehörde bevollmächtigen?
Sie können sich von jedem vertreten lassen, dem Sie diese Aufgabe anvertrauen möchten und der zumindest beschränkt geschäftsfähig ist. Das heißt, dass Sie auch Minderjährigen eine Zulassungsvollmacht ausstellen können. Dann müssen allerdings die Erziehungsberechtigten zustimmen. Ob Sie mit dem Bevollmächtigten verwandt oder befreundet sind, spielt keine Rolle. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, zum Beispiel ein Autohaus oder spezielle Dienstleister zu bevollmächtigen – die verlangen allerdings in der Regel eine Gebühr für den Zulassungsservice.
Auch wenn es um ein Auto geht: Derjenige, der es zulässt, braucht keinen Führerschein. Wichtig ist nur, dass er oder sie sich bei der Zulassungsstelle ausweisen kann, also mit gültigem Personalausweis oder Reisepass. Achtung: Der Reisepass wird nur zusammen mit einer Meldebescheinigung akzeptiert.
Wie lange gilt eine Vollmacht?
Die Zulassungsvollmacht ist wie jede andere Vollmacht erst einmal unbegrenzt gültig. Sie können aber auch festlegen, für welchen Zeitraum sie gelten soll. Sollte Ihr Vertreter es dann bis zum Ende der Frist nicht auf die Zulassungsbehörde schaffen, müssen Sie eine neue Vollmacht ausstellen. Mit der erfolgreichen Zulassung erlischt sie übrigens automatisch. Sie müssen sie nicht extra widerrufen, können sie aber auch kein zweites Mal verwenden.
Welche Dokumente werden bei der Zulassung benötigt?
Egal ob Sie selbst zur Zulassungsstelle gehen oder jemand anderen damit beauftragen, die Zulassung zu beantragen: Für die Anmeldung des Autos brauchen Sie eine ganze Reihe von Unterlagen. Neben den Fahrzeugpapieren, einer eVB-Nummer von der Versicherung und dem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ist es auch wichtig, dass Sie dem Bevollmächtigten Ihren Personalausweis oder Reisepass (zusammen mit einer Meldebescheinigung) mitgeben – Kopien der Dokumente reichen natürlich aus. Darüber hinaus braucht er auch die Kennzeichen.
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bei Gebrauchtwagen
- Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Ausweis/Pass der bevollmächtigten Person

Kann ich auch jemanden für die Ab- und Ummeldung bevollmächtigen?
Natürlich können Sie sich nicht nur bei der Zulassung eines neuen Kfz vertreten lassen, sondern auch, wenn Sie ein Auto abmelden oder ein Kfz ummelden lassen möchten. Für die Ummeldung müssen Sie dann auch eine Vollmacht ausstellen. Die Abmeldung eines Fahrzeugs kann dagegen jeder für Sie vornehmen – auch ohne schriftliche Vollmacht.