
- 1 Kfz-Versicherung kündigen: das Wichtigste in Kürze
- 2 Kfz-Versicherung richtig kündigen: So gehen Sie vor
- 3 Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
- 4 Stichtag und Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung
- 5 Kfz-Versicherung korrekt kündigen: Inhalt und Muster
- 6 Sonderkündigungsrecht: Wann kann ich die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?
- 7 Kündigung vonseiten der Kfz-Versicherung: Rechte und Ursachen
- 8 Umzüge, Verschrottung und Co.: Was gilt für die Kündigung?
- 9 Welche Voraussetzungen sollte eine neue Kfz-Versicherung erfüllen?
Kfz-Versicherung kündigen: das Wichtigste in Kürze
- Egal, ob Sie eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung kündigen möchten: Die Vorgaben zur fristgerechten Beendigung des Vertrags sind dieselben.
- Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss stets in schriftlicher Form beim Versicherer eingehen.
- Bei jeder Kfz-Versicherung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
- In der Regel ist der Stichtag, um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen, der 30. November.
- Bei einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall oder der Ummeldung des Fahrzeugs besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Mit unserem Muster können Sie Ihre Autoversicherung ganz leicht online kündigen.
Kfz-Versicherung richtig kündigen: So gehen Sie vor
Es kann aus ganz unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein, sich für eine neue Kfz-Versicherung zu entscheiden: Möglicherweise bietet Ihnen ein anderer Anbieter ein günstigeres Angebot oder die Leistungen Ihres bisherigen Versicherers sind nicht zufriedenstellend. Auch ein neues Fahrzeug kann ein Grund zum Wechseln sein. In den folgenden Abschnitten erläutern wir Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen möchten.
Schritt für Schritt: Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung?
- Kfz-Versicherungen vergleichen: Es gibt große Preisunterschiede sowohl zwischen den verschiedenen Anbietern als auch den im Tarif enthaltenen Leistungen. Der Service ist als wichtiges Kriterium ebenfalls zu berücksichtigen. Um das passende Angebot zu finden, sollten Sie einen umfassenden Vergleich, z. B. mithilfe unseres Versicherungsrechners, durchführen.
- Neue Kfz-Versicherung abschließen: Bevor Sie Ihre alte Autoversicherung kündigen, sollten Sie auf die Bestätigung Ihres Wunschanbieters warten. Reichen Sie das Kündigungsschreiben erst ein, sobald Sie den neuen Vertrag in den Händen halten.
- Alte Kfz-Versicherung kündigen: Zuletzt kontaktieren Sie innerhalb der Kündigungsfrist Ihre alte Autoversicherung schriftlich. Achten Sie auch auf ein mögliches Sonderkündigungsrecht!
Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können. In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die ordentliche sowie die außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung, über die Frist sowie die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht.
ORDENTLICHE KÜNDIGUNG DER AUTOVERSICHERUNG | AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNGEINER KFZ-VERSICHERUNG | |
VERTRAGSLAUFZEIT | ein Jahr | ein Jahr |
KÜNDIGUNGSFRIST | ein Monat zum Hauptfälligkeitsdatum der Versicherung | vier Wochen nach Kenntnisnahme des Umstands, der zur Sonderkündigung berechtigt |
BEDINGUNGEN | keine |
Sonderkündigungsrecht gilt nur bei:
|
ANGABE VON GRÜNDEN IM KÜNDIGUNGSSCHREIBEN | nein | ja |
Stichtag und Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung
Egal, ob es sich um die Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung handelt – für die Kündigung jeder Autoversicherung ist entscheidend, wann Sie das Kündigungsschreiben einreichen. Grundsätzlich besteht jährlich zum 31. Dezember die Möglichkeit, den aktuellen Vertrag zu beenden. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, gilt es, den Stichtag im November zu beachten. Geht keine rechtzeitige Kündigung beim Versicherer ein, verlängert sich der aktuelle Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Im Rahmen der ordentlichen Kündigung gibt es die folgenden Stichtage:
Hauptfälligkeit | Kündigungstermin |
1. Januar | 30. November des Vorjahres |
1. März | 31. Januar |
Achtung: Um fristgerecht zu kündigen, ist das Datum auf dem Eingangsstempel entscheidend und nicht, wann Sie das Kündigungsschreiben abgeschickt haben.
Hat jeder Versicherer den gleichen Stichtag für die Kündigung?
Nein. In der Regel kann einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei den meisten Verträgen endet das Kfz-Versicherungsjahr zum 31. Dezember. In diesem Fall ist der Stichtag für die Kündigung der 30. November. Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch auch Versicherungsverträge mit unterjähriger Laufzeit an. In solchen Fällen ist die Vertragslaufzeit nicht vom Kalenderjahr abhängig und kann beispielsweise vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres andauern. Hier müssen Sie nicht den 30. November, sondern Ihren individuellen Stichtag einen Monat vor Vertragsende berücksichtigen.
Bis wann kann man die Kfz-Versicherung kündigen, wenn man ein Saisonkennzeichen hat?
Für ein Saisonkennzeichen liegt die Hauptfälligkeit auf dem jeweiligen Saisonbeginn. Auch in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Kfz-Versicherung korrekt kündigen: Inhalt und Muster
Die rechtskonforme Kündigung der Kfz-Versicherung muss in schriftlicher Form erfolgen. Außerdem muss sich die Unterschrift des Versicherungsnehmers auf dem Kündigungsschreiben befinden. Je nachdem, was in Ihrem Vertrag geregelt ist, können Sie die Kündigung auf verschiedenen Wegen bei Ihrem Anbieter einreichen:
- per Brief
- per Telefax
- per E-Mail
- online über das Kontaktformular
Wer mittels Brief kündigen möchte, sollte das „Einschreiben gegen Rückschein“ wählen, um einen Nachweis über die fristgerechte Zustellung bei der Versicherung zu erhalten. Im Falle der Vertragskündigung per Fax heben Sie am besten den Sendebericht als Nachweis für Ihre Unterlagen auf.
Kfz-Versicherung kündigen: auch online oder per E-Mail möglich?
Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, online oder per E-Mail zu kündigen. Prüfen Sie hierzu Ihre Versicherungsunterlagen und die Vertragsbedingungen in Bezug auf den genauen Wortlaut:
- Kündigung in Textform: Sie dürfen per E-Mail kündigen.
- Kündigung in Schriftform: Ein unterschriebenes Schriftstück ist notwendig. Die Online-Kündigung oder das Versenden einer E-Mail reichen nicht aus.
Kann der Kfz-Versicherungsvertrag telefonisch gekündigt werden?
Nein. Die Kündigung der Kfz-Versicherung kann ausschließlich in Schriftform erfolgen, also per Telefax oder Brief. Einige Versicherer akzeptieren auch eine Vertragskündigung per E-Mail. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Anbieter.
Angaben und Inhalt des Kündigungsschreibens
Die Kündigung für die Versicherung Ihres Kfz muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Adresse des Kfz-Versicherers
- Datum
- Unterschrift des Versicherungsnehmers
Tipp: Vermerken Sie in Ihrem Kündigungsschreiben, ob Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bitten Sie zudem immer um eine kurze Eingangsbestätigung Ihrer Vertragskündigung. So sind Sie garantiert auf der sicheren Seite!
Darf ich meinen Versicherungsvertrag auch ohne Angabe von Gründen kündigen?
Bei einer ordentlichen Vertragskündigung müssen Sie keine Gründe angeben. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts muss aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen, aus welchen Gründen der Versicherungsvertrag beendet werden soll.
Sonderkündigungsrecht: Wann kann ich die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?
In einigen Fällen ist es möglich, den Kfz-Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Hierfür braucht es allerdings eine besondere Begründung.
- Beitragserhöhung: Der Versicherer muss Sie über eine Erhöhung der Versicherungsprämie schriftlich informieren. Wenn eine Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung erfolgt, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Ab Erhalt des Schreibens über die Beitragserhöhung gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
- Schadensfall: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfallschaden hatten, dürfen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Versicherer wechseln. Innerhalb einer vierwöchigen Kündigungsfrist nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Unfallgegner können Sie aus dem aktuellen Vertrag aussteigen.
- Änderung der Vertragsbedingungen: Sie dürfen Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und vor Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn der Versicherer seine Vertragsbedingungen anpasst – dies gilt auch dann, wenn die Anpassung aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt.
- Fahrzeugwechsel: Ihre Haftpflicht- oder Kaskoversicherung bezieht sich immer auf Ihr aktuelles Auto. Wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben, können Sie gleichzeitig einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Sobald Sie das alte Auto verkauft und abgemeldet haben, ergeht ein entsprechender Hinweis von der Kfz-Zulassungsbehörde an den Versicherer. Eine gesonderte Kündigung Ihrerseits ist nicht mehr notwendig. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die bereits geleistete Versicherungsprämie anteilig zurückzufordern.
Achtung: Wenn Sie das Fahrzeug lediglich zur Stilllegung abmelden, sind nicht alle Anbieter dazu bereit, die restliche Prämie zurückzuerstatten.

Kündigung vonseiten der Kfz-Versicherung: Rechte und Ursachen
Nicht nur der Versicherungsnehmer hat ein Kündigungsrecht, sondern auch Ihr Anbieter kann den Vertrag ordentlich oder außerordentlich beenden.
Kündigungsfrist: Was gilt für die Kfz-Versicherung?
Zum Ablauf der Versicherungsperiode gilt das ordentliche Kündigungsrecht ebenso wie für den Versicherungsnehmer. Das Kündigungsschreiben muss der versicherten Person innerhalb der gültigen Kündigungsfrist von einem Monat in schriftlicher Form zugehen.
Gründe für eine Vertragskündigung durch den Versicherer
Falsche Angaben im Versicherungsantrag | Spätestens nach einem Schadensfall stellt sich heraus, ob ein Versicherungsnehmer unwahre Angaben gemacht hat. Falsche Werte bezüglich des Kilometerstands oder des Fahrers können eine Vertragsstrafe oder eine Vertragskündigung nach sich ziehen. |
Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Versicherungsbeitrag | Wenn der fällige Erstbeitrag nicht pünktlich oder vollständig gezahlt wird, tritt die Autoversicherung gar nicht erst in Kraft. Wer mit der Zahlung der Versicherungsprämie in Rückstand gerät, muss mit einer Vertragskündigung rechnen. Oftmals liegt nur eine sehr kurze Zeitspanne zwischen der fehlenden Zahlung und der ersten Mahnung vonseiten der Versicherungen. |
Schadensfall | Im Anschluss an eine Schadensregulierung kommt es oftmals zu einer Vertragskündigung. Auch der Versicherer darf in einem solchen Fall den Vertrag kündigen. |
Missachtung der Pflichten des Versicherungsnehmers | Wenn der Versicherungsnehmer eine vertraglich vereinbarte Pflicht bezüglich des Fahrzeuggebrauchs missachtet, rechtfertigt das eine sofortige Kündigung. So dürfen z. B. nur eingetragene Fahrer das Auto führen und es muss eine gültige Fahrerlaubnis vorliegen. Des Weiteren ist Drogenkonsum und Alkohol am Steuer verboten. Entsprechende Zuwiderhandlungen können mit einer Vertragskündigung bestraft werden. |
Zweckentfremdung, Zwangsversteigerung oder Verkauf des Fahrzeugs | Im Versicherungsvertrag gibt es konkrete Angaben zur angemessenen Nutzung des Autos. Wenn sich diese ursprünglich vereinbarte Verwendung ändert, darf der Kfz-Versicherer fristlos kündigen. |
Umzüge, Verschrottung und Co.: Was gilt für die Kündigung?
In einigen Fällen ist keine Kündigung der Kfz-Versicherung notwendig oder möglich. Im Folgenden erfahren Sie das Wichtigste zur Regelung bei Umzügen, Todesfällen oder einer Fahrzeugverschrottung.
Umzug: Kfz-Versicherung kündigen ohne Abmeldung?
Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, müssen Sie das Fahrzeug in Deutschland abmelden und an Ihrem neuen Wohnort erneut anmelden. Für diese Ummeldung haben Sie meist sechs Monate Zeit. Berücksichtigen Sie jedoch unbedingt die individuellen Regelungen der einzelnen Länder, denn in einigen Fällen kann die Frist auch kürzer sein. Vermeiden Sie auf diese Weise unnötige Bußgelder. Um Ihr Fahrzeug am neuen Wohnort anzumelden, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin Voraussetzung.
Todesfall: Wer muss die Versicherung für das Auto kündigen?
Kfz-Versicherungen enden nicht automatisch, wenn der Fahrzeughalter stirbt, denn sie beziehen sich auf das Fahrzeug und nicht auf den Fahrer. Im Todesfall gehen die Haftpflicht und etwaige weitere Kfz-Versicherungen somit auf die Erben über. Wenn diese das Auto z. B. verkaufen wollen, können sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Kfz-Versicherung: Vertrag bei Fahrzeugverschrottung kündigen?
Im Fall einer Verschrottung muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Sobald es abgemeldet wurde, ergeht ein entsprechender Hinweis von der Kfz-Zulassungsbehörde an den Versicherer. Wenn Sie nicht binnen zwei Wochen ein neues Fahrzeug anmelden, beginnt eine sogenannte Ruheversicherung. Das heißt, dass ab der Abmeldung des alten Autos keine Versicherungsbeiträge mehr in Rechnung gestellt werden. Die Ruheversicherung hält höchstens 18 Monate an. Anschließend läuft der Kfz-Versicherungsvertrag einfach aus.
Welche Voraussetzungen sollte eine neue Kfz-Versicherung erfüllen?
Wenn Sie Ihre alte Kfz-Versicherung z. B. aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen wollen, sollten Sie bei der Suche nach dem neuen Anbieter auf folgende Kriterien achten:
- Hohe Deckungssumme in der Haftpflicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet, wenn ein Unfall verursacht wurde, bei dem andere zu Schaden gekommen sind.
- Fahrerschutz: Versicherungen mit dieser Leistung sichern den Fahrer des Fahrzeugs gegen materielle Schäden ab, wenn er einen Unfall verursacht.
- Wildunfälle und Marderbisse: Diese Schäden werden weder von der Haftpflicht noch von der Teilkaskoversicherung abgedeckt, vor allem nicht in den preiswerten Basistarifen. Auf diese Leistung sollten Sie jedoch keinesfalls verzichten. Sichern Sie dabei am besten nicht nur Direktschäden an Schläuchen und Leitungen ab, sondern schließen Sie auch Folgeschäden mit ein, denn sonst können schnell hohe Reparaturkosten anhäufen.
- Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung: Wählen Sie zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Diese reguliert entstehende Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Werkstattbindung: Bei einer vertraglich vereinbarten Werkstattbindung müssen Pkw-Schäden in der Partnerwerkstatt des Versicherers repariert werden. Die Werkstattbindung wirkt sich jedoch positiv auf die Versicherungsprämie aus: In vielen Fällen gewähren Anbieter Rabatte. Des Weiteren erhalten Sie bis zu drei Jahre Garantie auf erfolgte Werkstattreparaturen und ähnliche Services.
- Selbstbeteiligung: Wenn Sie im Schadensfall dazu bereit sind, einen Teil der anfallenden Kosten selbst zu tragen, kann sich das günstig auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Auch wenn sie kleinere Bagatellschäden aus eigener Tasche finanzieren, vermeiden Sie eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Die Selbstbeteiligung gibt es nicht nur in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, sondern auch in der Haftpflichtversicherung. Die Höhe der Selbstbeteiligung legen Sie stets individuell fest.
- Erhöhter Versicherungsschutz: Besonders empfehlenswert ist ein Kfz-Schutzbrief zusätzlich zur Haftpflichtversicherung. Darin sind Hilfeleistungen bei Unfällen im Ausland und Inland sowie bei Pannen und Diebstählen mit eingeschlossen.