
Leichtkraftrad-Versicherung: Die richtige Versicherung für 125er & Co.
- 1 Versicherung für ein Leichtkraftrad: Das Wichtigste in Kürze
- 2 Kategorie Leichtkraftrad: Welche Kfz gehören dazu?
- 3 Leichtkraftrad-Versicherung: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko?
- 4 Versicherung für 125-ccm-Kleinkrafträder: Alle Kosten im Überblick
- 5 Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung
- 6 Gilt die Leichtkraftrad-Versicherung auch im Ausland?
Versicherung für ein Leichtkraftrad: Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Leichtkraftrad-Versicherung wird ein Motorrad mit einem 125-ccm-Hubraum (Roller) gegen Schäden abgesichert.
- Die meisten Versicherungen bieten eine Motorradversicherung für Leichtkrafträder an.
- Eine Haftpflichtversicherung ist für 125er und andere Leichtkrafträder gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes ist durch eine Teilkasko oder Vollkasko möglich.
- Das beste Angebot für eine günstige 125er-Versicherung finden Sie durch einen Vergleich!
Sie haben sich einen Traum erfüllt und Ihr erstes Leichtkraftrad gekauft? Bevor Sie das unbeschwerte Fahrgefühl auf Ihrem neuen Fahrzeug genießen können, gibt es eine wichtige Aufgabe: die Wahl der optimalen Leichtkraftrad-Versicherung. Genau wie für ein Auto und andere Kfz verlangt die Gesetzgebung hierfür mindestens eine Haftpflichtversicherung. Welche Kosten für eine Leichtkraftrad-Versicherung auf Sie zukommen können, welche Versicherungsleistungen für Sie sinnvoll sind und wo Sie am besten sparen können, erfahren Sie im Folgenden.
Kategorie Leichtkraftrad: Welche Kfz gehören dazu?
Ein Fahrzeug muss folgenden Merkmale aufweisen, um einem Leichtkraftrad zu entsprechen:
- Die Leistung beläuft sich auf maximal 15 PS (11 kW).
- Sein Hubraum beträgt zwischen 50 und 125 ccm (Kubikzentimeter).
Eine Versicherung für Leichtkrafträder benötigen somit z. B. Quads sowie kleine zweirädrige Motorräder. Sie wird daher oftmals auch als Motorradversicherung bezeichnet.
Wer darf mit einem Leichtkraftrad fahren?
Sofern Sie mindestens einen Führerschein der Klasse A1 besitzen, können Sie Leichtkrafträder fahren. Fahrer, die vor dem 1. April 1980 einen Führerschein für Pkw oder Lkw erworben haben, sind ebenfalls dazu berechtigt. Besonders für Jugendliche stellen Leichtkrafträder ein beliebtes Fortbewegungsmittel dar, denn mit dem entsprechenden Führerschein (Klasse A1 oder B1) dürfen sie bereits ab 16 Jahren gefahren werden. Demnach ist auch für 16-Jährige der Abschluss einer Leichtkraftrad-Versicherung erforderlich.
Wie schnell kann ein Leichtkraftrad fahren?
Die Geschwindigkeit von Leichtkrafträdern muss seit dem 19. Januar 2013 nicht mehr auf 45 km/h gedrosselt werden. Auch Personen unter 18 Jahren dürfen demnach mit einem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren. Die Fahrerlaubnisklasse A wird allerdings vorausgesetzt sobald das Fahrzeug 15 PS überschreitet.
Was sind „125er“?
Leichtkrafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 125 ccm aufweisen. Daher hat sich unter Kraftradfahrern der Begriff „125er“ etabliert. Diese unterscheiden sich in einigen Punkten von den Kleinkrafträdern und Motorrädern.
Versicherung für 125er: Was ist der Unterschied zum Kleinkraftrad und Motorrad?
Leichtkrafträder unterscheiden sich folgendermaßen von Kleinkrafträdern und Motorrädern:
- Größe des Hubraums: Der Hubraum eines Kleinkraftrads beträgt höchstens 50 ccm. Ein Motorrad verfügt dagegen über mehr als 125 ccm Hubraum. Leichtkrafträder liegen mit ihren Maßen genau dazwischen.
- Erlaubte Geschwindigkeit: Mit einem Kleinkraftrad, wie dem Mofa, dem Roller oder dem Moped, dürfen Sie zwischen 45 und 60 km/h fahren. Das Leichtkraftrad erreicht auch Geschwindigkeiten bis zu 80 km/h. Motorräder können deutlich schneller unterwegs sein.
- Mindestalter des Fahrers: Während Kleinkrafträder und Leichtkrafträder auch von Minderjährigen gefahren werden dürfen, müssen Sie zum Motorradfahren mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Versicherung Sie für Ihr Kfz benötigen, hängt somit in erster Linie von der Hubraumgröße ab:
- bis zu 50 ccm: Kleinkraftradversicherung
- zwischen 80 ccm und 125 ccm: Rollerversicherung bzw. Leichtkraftrad-Versicherung
- mehr als 125 ccm: Motorradversicherung
Viele Versicherungsanbieter unterscheiden jedoch nicht zwischen Kleinkrafträdern, Leichtkrafträdern und Motorrädern. Stattdessen bieten sie nur eine allgemeine Motorradversicherung unabhängig vom 125-ccm-Hubraum für alle zweirädrigen Kfz an.
Steuer und Versicherung für Motorroller
Ein Leichtkraftrad ist im Gegensatz zum Motorrad zulassungsfrei – Sie müssen dafür keine Steuer entrichten. Hier sparen Sie bereits enorm. Zu beachten ist allerdings, dass ab 2017 zugelassene Roller ein Antiblockiersystem oder eine Kombibremse vorweisen sowie die Abgasnorm Euro 4 erfüllen müssen.

Leichtkraftrad-Versicherung: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko?
Wie auch bei anderen Kfz benötigen Sie zwingend eine private Haftpflichtversicherung für Ihr 125-ccm-Leichtkraftrad. Eine Teilkaskoversicherung sowie die Vollkaskoversicherung sind für Sie freiwillig. Wie immer gilt: Je günstiger die Versicherung, desto weniger Schäden sind abgedeckt. Wägen Sie daher den Kosten-Nutzen-Faktor für sich ab. Welcher Schutz in den Versicherungskosten für 125-ccm-Motorräder enthalten sind, erfahren Sie in folgendem Überblick.
Notwendige Versicherung für 125-ccm-Krafträder: Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die Sie selbst mit Ihrem 125er-Roller verursachen. Die Versicherung kommt sowohl für die Kostenerstattung bei Sachschäden als auch bei einem Personenschaden auf.
Freiwillige Kfz-Versicherung: Teilkasko
Die enthaltenen Leistungen in der Teilkaskoversicherung können je nach Anbieter variieren. In der Regel erhalten Sie Schutz bei jeglichen Schäden von außen, z. B.:
- Diebstahl
- Feuer, Brand und Explosion
- Tierbisse am Fahrzeug und Zusammenstoß mit Tieren
- Verlust von Fahrzeugzubehör
- Glasschaden oder Glasbruch
- Wetter- und Elementarschäden
Umfassende Motorradversicherung: Vollkasko
Im Vollkaskoschutz sind zunächst die Leistungen aus der Teilkaskoversicherung enthalten. Zusätzlich ist Ihr Kfz abgesichert gegen:
- Vandalismus
- Schäden bei einem selbst verschuldeten Unfall
125-ccm-Leichtkraftrad-Versicherung: Kosten sparen mit Schadenfreiheitsrabatten
Sie können bei Ihren Jahresbeiträgen sparen, indem Sie unfallfrei unterwegs sind: Alle Anbieter gewähren Ihnen in der Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung mit jedem unfallfreien Jahr Schadenfreiheitsrabatte.
Die Teilkaskoversicherung ist bereits von Haus aus günstiger. Einen Rabatt gibt es hier nicht, da damit nur Schäden von außen abgedeckt werden.
Leichtkraftrad-Versicherung: Was Fahranfänger beim Vertragsabschluss beachten sollten
Überlegen Sie vor Abschluss einer 125-ccm-Rollerversicherung, wie oft Sie mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs sind. Wenn Sie nur selten mit Ihrem Leichtkraftrad fahren, können Sie sich sowohl die Teil- als auch die Vollkasko sparen. Eine Haftpflichtversicherung reicht dann für Sie aus. Häufiger genutzte Leichtkrafträder sollten dagegen mindestens über eine Teilkaskoversicherung verfügen.
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich, …
- … wenn Ihr Leichtkraftrad beim Kauf ein fabrikneues Fahrzeug war.
- … wenn das Risiko für Schäden größer ist, z. B. weil Sie täglich mit Ihrem 125er-Motorrad fahren.
Sowohl bei der Teilkasko- als auch bei der Vollkaskoversicherung gilt: Je höher Sie den Preis Ihrer Selbstbeteiligung wählen, desto günstiger fällt Ihr jährlicher Versicherungsbeitrag aus. Der empfohlene Selbstbehalt liegt bei 300 Euro für die Vollkasko- und 150 Euro für die Teilkaskoversicherung.
Versicherung und Kosten: Deckungssumme beachten!
Beachten Sie unbedingt die Deckungssumme, die im Vertrag Ihrer gewünschten Versicherung angegeben ist. Sie sollte bei 100 Millionen Euro liegen. Einige Versicherungen bieten niedrigere Deckungssummen an, deren Beitrag ist jedoch nur geringfügig günstiger. Ziehen Sie hier einen Vergleich, damit Sie nicht an der falschen Stelle sparen.
Versicherung für 125-ccm-Kleinkrafträder: Alle Kosten im Überblick
125er-Versicherung: Zusammensetzung der Kosten
Bevor Sie sich ein Leichtkraftrad zulegen, sollten auch die möglichen Kosten für die Versicherung einer 125er bedacht werden. Um die Frage „Was kostet eine Leichtkraftrad-Versicherung?“ beantworten zu können, müssen Sie zunächst wissen, von welchen generellen Faktoren Kfz-Versicherungsbeiträge abhängen.
Die jährlichen Kosten Ihrer Motorradversicherung setzen sich u. a. aus den folgenden Tarifmerkmalen zusammen:
- Fahrzeugtyp inklusive Größe des Hubraums und Höchstgeschwindigkeit
- Wohnort des Halters
- Alter des Fahrers
- Kilometerfahrleistung pro Jahr
- Abstellplatz des Fahrzeugs
- Beruf des Versicherungsnehmenden
Was kostet eine 125er in der Versicherung?
Je nach Anbieter können die Preise für eine 125-ccm-Rollerversicherung stark variieren. Die günstigsten Tarife beginnen je nach Modell bei ungefähr 50 Euro, während sich die teuersten Tarife auf mehr als 70 Euro pro Jahr belaufen können. Aus diesem Grund empfiehlt es sich stets, einen Versicherungsvergleich für Ihr Kfz durchzuführen. Ist ein anderer Anbieter günstiger, können Sie problemlos wechseln. Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse mitnehmen können, sparen Sie zusätzlich.
Kann ich die Kosten für eine 125-ccm-Leichtkraftrad-Versicherung von der Steuer absetzen?
Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungskosten für Ihre Leichtkraftrad-Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen. Wenn Sie das Fahrzeug nur privat nutzen, können Sie Ihren Jahresbeitrag als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung angeben. Bei einem Geschäftsfahrzeug erkennt das Finanzamt sämtliche Versicherungskosten an.
Was ist günstiger in der Versicherung: Leichtkraftrad oder Roller?
Die meisten Roller haben einen Hubraum von 80 ccm und liegen damit zwischen den Grenzwerten 50 und 125 ccm. Für die Versicherung gilt ein 80 ccm-Roller daher ebenfalls als Leichtkraftrad. Wenn Sie also ein 125-ccm-Leichtkraftrad anmelden wollen, kosten die Jahresbeträge meist genauso viel wie für einen Roller mit 80 ccm Hubraum.
Versicherung einer 125er mit 16: Kosten für Fahranfänger
Eine 125-ccm-Leichtkraftrad-Versicherung unter 18 bringt höhere Kosten mit sich, denn Fahranfänger stellen bis zum 25. Lebensjahr ein größeres Risiko für Versicherungen dar. Sie haben nur wenig Erfahrung im Straßenverkehr und werden zu Beginn in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse mit den höchsten Jahresbeiträgen eingestuft. Erst nach einigen unfallfreien Jahren steigen die Schadenfreiheitsrabatte, sodass die Versicherungskosten für ein 125-ccm-Motorrad sinken.
Kündigung der Leichtkraftrad-Versicherung
Sie haben das Recht, Ihre Motorradversicherung zu kündigen bzw. zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Allerdings sollten Sie dabei einige Aspekte berücksichtigen.
Motorradversicherung: Wann ist eine Kündigung möglich?
Sie können Ihre Versicherung für ein 125-ccm-Motorrad nur kündigen, wenn einer der folgenden Umstände gegeben ist:
- nach einem Schadensfall
- nach Ablauf der Vertragslaufzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist
- direkt nach einer Erhöhung Ihres Beitrags, z. B. aufgrund der Änderung der Typklassen
So kündigen Sie die Kfz-Versicherung für Ihr Leichtkraftrad
Die meisten Versicherungen sind jedes Jahr zum 30. November kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Um Zusatzkosten zu sparen und einen erfolgreichen Wechsel Ihrer Motorradversicherung zu vollziehen, müssen Sie daher spätestens bis zum 30. Oktober kündigen.
Ausnahme: Wird Ihr Versicherungsbeitrag erhöht, verfügen Sie über ein außerordentliches Kündigungsrecht und können Ihre Motorradversicherung unabhängig vom Stichtag kündigen.
Wichtig: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Versicherungen, die nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können einfach per E-Mail gekündigt werden. Für alle anderen Versicherungen empfiehlt es sich, den Kündigungsbrief als Einschreiben zu versenden.
Gilt die Leichtkraftrad-Versicherung auch im Ausland?
Die Versicherungen für ein 125-ccm-Motorrad gelten wie jede Kfz-Versicherung innerhalb der Europäischen Union (EU). Wer auch außerhalb der EU abgesichert sein möchte, sollte dies vorab mit dem jeweiligen Anbieter absprechen. Oftmals bestehen Möglichkeiten, um sich zusätzlich auch im restlichen Ausland abzusichern.