
- 1 Was ist ein Saisonkennzeichen?
- 2 Für wen lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
- 3 Saisonkennzeichen: Gültigkeit nach Zulassung
- 4 Saisonkennzeichen anmelden – Unterlagen und Voraussetzungen
- 5 Sonderregelungen für Saisonkennzeichen
- 6 Was Saisonkennzeichen kosten – Preise im Überblick
- 7 Saisonkennzeichen: Versicherung ist Pflicht
- 8 Sonderkennzeichen erklärt – Saisonkennzeichen & Co.
- 9 Saisonkennzeichen für das Motorrad
- 10 Weitere Themen rund um Kfz-Versicherungen
Was ist ein Saisonkennzeichen?
Mit einem Saisonkennzeichen darf ein Fahrzeug nur innerhalb eines bestimmten, vom Halter festgelegten Zeitraum am Straßenverkehr teilnehmen. Ein optischer Unterschied zu regulären Kfz-Kennzeichen besteht in den beiden Zahlen zwischen eins und zwölf am rechten Rand. Diese zeigen die Monate an, in denen das Fahrzeug gefahren werden darf.
Beispiel: Die obere Zahl ist eine 5, die untere eine 10. Der Zulassungszeitraum für das Kfz mit Saisonkennzeichen beginnt damit im Mai und endet im Oktober. Diese Angaben werden in Teil I Ihrer Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Für wen lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Eine ideale Lösung stellen Saisonkennzeichen für Autos sowie alle weiteren Fahrzeuge dar, die im Winter nicht gefahren werden – darunter Motorräder, Oldtimer, Wohnmobile und Cabrios. Sie sparen mit einem Saisonkennzeichen nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Die Kfz-Steuer etwa zahlen Sie nur für den Nutzungszeitraum des Fahrzeugs. Auch lästige Behördengänge sowie weitere dabei anfallende Zulassungsgebühren gehören der Vergangenheit an – Sie müssen Ihr Kfz mit einem Saisonkennzeichen nicht ständig neu an- und abmelden.
Um abzuwägen, ob sich ein solches Nummernschild für Ihr Fahrzeug lohnt, sollten Sie die potenziellen Ersparnisse den Kosten des Saisonkennzeichens gegenüberstellen. Steht Ihnen auf Ihrem Grundstück keine Parkmöglichkeit zur Verfügung, müssen Sie den Preis eines privaten Garagenstellplatzes mit einberechnen. Dieser kann die Gesamtkosten für die Haltung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen in die Höhe treiben.
Saisonkennzeichen: Gültigkeit nach Zulassung
Der Zulassungszeitraum eines Saisonkennzeichens kann acht Wochen bis elf Monate umfassen. Während dieser Zeitspanne ist Ihr Fahrzeug automatisch auch in den Folgejahren angemeldet. Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens müssen Sie bei der Beantragung einmalig festlegen (z. B. 01.05. bis 30.10.). Sie beginnt stets am ersten und endet am letzten Tag eines Monats – eine Zulassung vom 15. April bis zum 15. Oktober ist somit ausgeschlossen.
Wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist, dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zum erneuten Beginn des festgelegten Zeitraums (z. B. bis zum Mai des nächsten Jahres) nicht bewegen oder auf öffentlichem Grund parken. Andernfalls riskieren Sie folgende Bußgelder:
- Kfz außerhalb des Zulassungszeitraums in Betrieb genommen: 50 Euro
- Kfz außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichem Grund geparkt: 40 Euro
Möchten Sie die Zeitspanne Ihres Saisonkennzeichens ändern, verlängern oder verkürzen, müssen Sie hierfür ein neues beantragen.

Saisonkennzeichen anmelden – Unterlagen und Voraussetzungen
Ein Saisonkennzeichen können Sie bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief und -schein)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung)
- COC-Papiere bzw. Datenbestätigung des Herstellers bei erstmaliger Zulassung des Fahrzeuges
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) mit Angabe des Saisonzeitraums
- TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Prüfbericht über gültige HU (Hauptuntersuchung)
- Prüfbericht über gültige AU (Abgasuntersuchung)
- Bisherige Kennzeichen sowie ggf. die Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens
Sonderregelungen für Saisonkennzeichen
Sonderregelung: TÜV bei Saisonkennzeichen
Fällt der AU- oder der HU-Termin in die zulassungsfreie Zeit, müssen Sie die jeweilige Untersuchung auf den Beginn der neuen Saison verschieben – sie darf nicht während der zulassungsfreien Zeit durchgeführt werden. Danach gelten die üblichen Fristen mit allen Konsequenzen, wenn Sie den TÜV überziehen.
Tipp: Erfahren Sie hier, wie Sie bei den TÜV-Kosten sparen können!
Sonderregelungen bei der Zulassung eines Saisonkennzeichens
Beauftragung eines Dritten
Sollen Bekannte oder Familienmitglieder an Ihrer Stelle das Saisonkennzeichen beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre schriftliche Zulassungsvollmacht
- Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses
Saisonkennzeichen für minderjährige Fahrzeughalter
Bei der Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter, müssen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise vorgelegt werden. Dies ist z. B, bei der Antragstellung auf den Führerschein mit 17 der Fall.
Zulassung auf Unternehmen, Vereine und GbR
- Bei der Zulassung auf Unternehmen (GmbH, AG, OHG) sind der Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Jahre), die Gewerbeanmeldung sowie die Vollmacht des Geschäftsführers bzw. dessen Erscheinen notwendig.
- Sollen die Fahrzeuge eines Vereins mit Saisonkennzeichen versehen werden, müssen der Auszug aus dem Vereinsregister sowie eine Vollmacht des benannten Vertreters bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
- Im Falle einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) werden der Gesellschaftervertrag sowie eine Vollmacht und Erklärung benötigt, auf welche Person die Zulassung eines Saisonkennzeichens erfolgen soll. Diese Erklärung muss von allen Gesellschaftern durch eine Unterschrift bestätigt sein.
Was Saisonkennzeichen kosten – Preise im Überblick
Was kosten Saisonkennzeichen? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn die Gesamtsumme für ein Saisonkennzeichen setzt sich aus den Zulassungsgebühren sowie den Preisen für ein bis zwei Nummernschildern zusammen. Zusätzlich sollten die Prämien der Kfz-Versicherung sowie potenzielle Kosten für einen Stellplatz einkalkuliert werden, auf dem das Fahrzeug außerhalb der Saison abgestellt werden kann.
Zulassung mit Kfz-Saisonkennzeichen
Die einmalige Gebühr für die Zulassung eines Motorrads oder Autos mit Saisonkennzeichen liegt zwischen 27 und 30 Euro. Sie ist nicht bundeseinheitlich festgelegt, sodass die tatsächlichen Kosten je nach Ort und Zulassungsbehörde variieren können.
Preise für Saison-Nummernschilder
Die Kosten für die Nummernschilder sind abhängig vom jeweiligen Schildermacher und liegen zwischen 20 und 40 Euro für zwei Stück. Sie können die Saisonkennzeichen für Ihr Auto oder Motorrad direkt bei der Zulassung in der Nähe Ihrer Zulassungsstelle anfertigen lassen oder online bestellen – wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen zuvor bei der Zulassungsbehörde reserviert haben.
Saisonkennzeichen: Versicherung ist Pflicht
Was genau Ihre Versicherung kostet, ist unter anderem durch den Anbieter bedingt. In der Regel wird Ihre Kfz-Versicherung oder Motorradversicherung mit einem Saisonkennzeichen jedoch erheblich günstiger. Sie bezahlen nur die Monate, für die Sie den Versicherungsschutz tatsächlich vereinbart haben. Wenn Sie z. B. Ihr Motorrad nur für sechs Monate fahren, zahlen Sie lediglich für sechs Monate die Versicherungsprämien.
Die Allianz bietet bei Saisonkennzeichen übrigens die Möglichkeit, durch unfallfreie Zulassungszeiten eine bessere Schadenfreiheitsklasse zu erreichen – jedoch nur, wenn Sie Ihr Fahrzeug für mindestens sechs Monate angemeldet haben. Bei einer Stilllegung von bis zu 18 Monaten läuft der Versicherungsschutz als sogenannte beitragsfreie Ruheversicherung weiter. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug in einem Einstellraum (z. B. Einzel- oder Sammelgarage) bzw. auf einem umschlossenen Abstellplatz (z. B. umgeben von Zaun, Hecke oder Mauer) steht.
Saisonkennzeichen bei fehlendem Versicherungsschutz
Grundsätzlich gilt: Ist der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug abgelaufen, meldet Ihr Versicherer dies der zuständigen Zulassungsstelle. Unabhängig davon, ob es sich um ein regulär zugelassenes Auto handelt oder dieses über ein Saisonkennzeichen verfügt, prüft die Behörde daraufhin den Sachverhalt.
Sie als (ehemaliger) Versicherungsnehmer müssen in diesem Fall entweder selbst Ihr Auto abmelden oder eine neue Versicherungsbescheinigung vorweisen. Unternehmen Sie nichts, wird der Vollstreckungsdienst mit der Stilllegung Ihres Fahrzeugs beauftragt. Welche Gebühren dafür sowie für die eigenständige Ab- oder Wiederanmeldung eines Saisonkennzeichens anfallen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Vorgang | Kosten kreiszugehöriges Fahrzeug | Kosten auswärtiges Fahrzeug |
---|---|---|
Abmeldung | 5, 60 Euro | 10 Euro |
Zwangsstilllegung | Bis zu 290 Euro | Bis zu 290 Euro |
Wiederzulassung | 12 Euro | 12 Euro |
Sonderkennzeichen erklärt – Saisonkennzeichen & Co.
Händlerkennzeichen – für gezielte Fahrten im gewerblichen Bereich
Ein Saisonkennzeichen kann sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich zum Einsatz kommen. Das Händlerkennzeichen ist hingegen ausschließlich für Gewerbetreibende aus der Fahrzeugbranche vorgesehen – also Autohändler und -betriebe, Kfz-Hersteller und Werkstätte. Der Einsatzzweck dieses Kennzeichens beschränkt sich auf Überführungs-, Prüfungs-, Probe- und Werkstattfahrten.
Erkennbar ist das Händlerkennzeichen an seiner roten Umrandung sowie der roten Buchstaben- und Ziffernfolge (immer beginnend mit den Ziffern 06). Es wird befristet oder widerruflich von der Zulassungsbehörde ausgegeben und ist nicht fahrzeuggebunden. Demnach kann es mehrfach, jedoch nur für den eigenen Betrieb und die entsprechend zulässigen Fahrten verwendet werden.

Neben dem Saisonkennzeichen für Autos gibt es weitere Arten von Nummernschildern, die über besondere Buchstaben- und Zifferkombinationen verfügen und unter bestimmten Umständen vom Fahrzeughalter beantragt werden können. Dazu zählen zum Beispiel das Kurzzeit-, das Händler- sowie das Wechselkennzeichen.
Wechselkennzeichen – ein Nummernschild für zwei Kfz
Mit diesem Kennzeichen dürfen zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse wechselweise mit einem Nummernschild gefahren werden, zum Beispiel zwei Oldtimer oder zwei Motorräder – auch eine Kombination aus Pkw und Wohnmobil ist möglich. Das Wechselkennzeichen setzt sich aus einem kleinen fahrzeugbezogenen Schild und einem aufsteckbaren Hauptschild, das für beide Wechselfahrzeuge gilt, zusammen. Es kann getauscht werden, muss jedoch am jeweils „aktiven" Fahrzeug angebracht sein. Wechselfahrzeuge dürfen nur mit vollständigem Wechselkennzeichen genutzt bzw. im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Kurzzeitkennzeichen – kein Ersatz für das Saisonkennzeichen
Dieses Kennzeichen wird häufig mit dem Saisonkennzeichen in Verbindung gebracht, stellt allerdings keine Alternative dar: Während das Saisonkennzeichen eine Gültigkeit von mindestens zwei Monaten hat, kann das Kurzzeitkennzeichen für maximal fünf Tage genutzt werden. Letzteres können Sie daher eher für Probe-, Überführungs- oder einmalige Prüfungsfahrten außerhalb des Zulassungszeitraums nutzen.

Saisonkennzeichen für das Motorrad
Bei Motorrädern ist das Saisonkennzeichen das wohl meistverwendete Kennzeichen. Wie Autofahrer können auch Motorradfahrer entscheiden, von wann bis wann sie ihre Maschine zulassen möchten. Die meisten nutzen die Frühlings-, Sommer- und Herbstmonate, um ihre Touren zu drehen. In den Wintermonaten steht das gute Stück in der Garage und wartet auf seinen nächsten Einsatz. Wie bei den übrigen Kfz liegt auch bei Motorrädern die Zulassungsdauer zwischen mindestens zwei und maximal elf Monaten. Sie ist ebenso rechts auf dem Saisonkennzeichen vermerkt.
Wie groß ist ein Saisonkennzeichen? – Maße der Motorrad-Nummernschilder
Die unter Motorradfahrern unbeliebten großen Saisonkennzeichen sind Geschichte: Im April 2011 wurden die „Kuchenbleche" durch kleine Kennzeichen ersetzt. Seitdem gibt es die Nummernschilder für Krafträder in den Größen 18 x 20 Zentimeter, 20 x 20 Zentimeter und 22 x 20 Zentimeter. Damit trotzdem alle relevanten Informationen darauf Platz finden, wird beim Druck eine kleinere Schrift verwendet.
Die Zulassungs- und die TÜV-Plakette werden zwischen den Buchstaben und den Zahlen in der oberen und unteren Zeile (Zeile 1 und 2) angebracht. Auf dieser Höhe wird auch der Gültigkeitsbereich des Saisonkennzeichens aufgedruckt.
Anbringung des Saison-Nummernschilds am Kraftrad
Als Motorradfahrer müssen Sie das Saisonkennzeichen mit einem Winkel von bis zu 30 Grad an Ihrem Motorrad anbringen. Ist der Winkel zu groß, drohen bei einer Verkehrskontrolle empfindliche Strafen. Außerdem sollte die Unterkante Ihres Nummernschilds mindestens 30 Zentimeter oberhalb des Bodens enden, die Oberkante maximal 120 Zentimeter.
Hinzu kommt die Beleuchtungspflicht für das Saisonkennzeichen. Diese besagt, dass der Lichtkegel nicht nach hinten abstrahlen darf. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor sind von der Beleuchtungspflicht ausgenommen.
