
Schadenfreiheitsklasse übertragen - Voraussetzungen & Vorgehensweise
- 1 Das Wichtigste zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
- 2 Schadenfreiheitsklasse übertragen – So geht’s
- 3 Übertragung der Schadensfreiheitsklasse: diese Voraussetzungen gibt es
- 4 Wann ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
- 5 Wann lohnt es sich einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen?
- 6 Kann ich die Schadenfreiheitsklasse meines Firmenwagens übertragen?
- 7 Was passiert bei einer Scheidung mit der Schadenfreiheitsklasse?
Das Wichtigste zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
- Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist zwischen engen Verwandten problemlos möglich.
- Die beteiligten Parteien müssen nicht bei einem Versicherer versichert sein.
- Die Übertragung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Schadenfreiheitsklasse übertragen – So geht’s
- Klären Sie zunächst, ob Sie den Vertrag an die gewünschte Person übertragen dürfen.
- Prüfen Sie, ob zusätzlich ein Versicherungswechsel sinnvoll sein kann.
- Fordern Sie die notwendigen Unterlagen beim Versicherer an, der den Rabatt übernehmen soll.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular inklusive aller notwendigen Unterlagen (Führerscheinkopie, gegebenenfalls Sterbeurkunde) an den Versicherer zurück.
- Die Übertragung sollte relativ kurzfristig erfolgen. Die Übertragung einer SF-Klasse dauert abhängig von der jeweiligen Versicherung einige Tage bis hin zu einigen Wochen. Liegen die Unterlagen aber vollständig vor, dauert es nur selten mehr als zwei Wochen.
Übertragung der Schadensfreiheitsklasse: diese Voraussetzungen gibt es
Die wichtigste Voraussetzung für die Übertragung einer SF-Klasse auf eine andere Person wird durch die Versicherungsgesellschaft definiert. Diese muss die gewünschte Übertragung grundsätzlich ermöglichen, indem beide Parteien zum Kreis der Personen gehören, die untereinander Rabatte tauschen dürfen. Zudem muss die übernehmende Person im Besitz eines Führerscheins sein.
Zudem können Schadenfreiheitsrabatte nicht beliebig zwischen allen Fahrzeugarten getauscht werden. So lässt sich der Rabatt von einem PKW zum Beispiel nicht auf einen Vertrag übertragen, in dem ein LKW mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht versichert ist. Je nach Versicherung gibt es bis zu drei Fahrzeuggruppen, in denen die Rabatte nur untereinander oder aus einer höheren in eine niedrigere Gruppe übertragen werden können. Die üblichen Fahrzeuge, die von Privatpersonen gefahren werden, gehören aber alle zu einer Fahrzeuggruppe.
Die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen ist hingegen nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Der Empfänger des Rabatts kann bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert sein, als der Abgebende.
Bitte beachten Sie: Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse ist endgültig. Der Rabatt kann danach nicht auf die abgebende Person rückübertragen werden, auch eine Weitergabe an eine andere Person ist nicht mehr möglich.

Wer kann die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?
Je nach Versicherung gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Übernahme eine SF-Klasse von einer anderen Person. In der Regel ist die Übertragung zwischen Verwandten ersten Grades unkritisch. Dazu gehören Ehepartner, Eltern und Kinder. Bei vielen Versicherern ist es zudem möglich, die Rabatte auch zwischen Verwandten zweiten Grades zu übertragen. Der Wechsel zwischen beliebigen Personen ist inzwischen nur noch bei sehr wenigen Kfz-Versicherern möglich.
Dürfen auch Fahranfänger Schadenfreiheitsklassen übernehmen?
Fahranfänger können Schadenfreiheitsklassen übernehmen. Da aber maximal der Zeitraum des eigenen Führerscheinbesitzes berücksichtigt werden kann, ist eine Übernahme nicht sinnvoll.
Wichtige Fristen
Es gibt einige Fristen, die beachtet werden müssen, damit eine Schadenfreiheitsklasse übertragen werden kann. Grundsätzlich verfällt eine SF-Klasse, wenn sie mehr als sieben Jahre nicht genutzt wird. Bei der Übertragung auf eine andere Person gelten kürzere Fristen. So darf der Vertrag in der Regel nicht mehr als sechs Monate storniert sein. Das bedeutet, dass das Fahrzeug, das bisher den Rabatt genutzt hat, noch nicht mehr als sechs Monate abgemeldet sein darf. Die Rabattübertragung einer verstorbenen Person ist häufig nicht länger als zwölf Monate nach dem Tod möglich.
Wann ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
Die Übertragung der SF-Klasse kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Wenn Sie zum Beispiel bisher ein Fahrzeug Ihrer Kinder versichert haben, damit diese etwas Beitrag sparen, können Sie den Rabatt nach einigen Jahren auf Ihr Kind übertragen.
Außerdem ist eine Rabattübertragung sinnvoll, wenn ein Versicherungsnehmer stirbt. Der Rabatt kann dann in der Regel auf die Erben übertragen werden, die auch das Fahrzeug übernehmen. Alternativ können auch die Kinder des verstorbenen Versicherungsnehmers innerhalb von zwölf Monaten den Schadenfreiheitsrabatt vom Zweitwagen übernehmen, die das Fahrzeug vorher wegen der Prämienersparnis noch nicht selbst versichert hatten.
Wann lohnt es sich einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da zum einen der aktuelle Schadenfreiheitsrabatt und der daraus resultierende Beitrag und zum anderen die potenzielle Rückstufung und die Schadenshöhe zu beachten sind. Da Sie bei einem Vollkasko-Schaden bereits im Vorfeld entscheiden müssen, ob sich eine Regulierung lohnt, sollten Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Versicherer sprechen oder einen entsprechenden Rechner zur Kalkulation nutzen. Meist ist es sinnvoll, kleinere Schäden, wie beispielsweise am Lack, selbst zu übernehmen, zumal ja eine Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist.
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden können Sie auch im Nachhinein noch eingreifen: Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Schadensregulierung lässt sich ein solcher Schaden noch zurückkaufen. Die Versicherer geben in der Regel dazu Auskunft, bis zu welcher Schadenshöhe sich das lohnt.
Die Schadenfreiheitsklasse wirkt sich unmittelbar auf die Versicherungsprämie aus. Je höher die SF-Klasse ist, desto niedriger ist die zu zahlende Prämie. Dabei gibt es für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung jeweils eine eigene SF-Klasse. Bei einem reinen Vollkaskoschaden steigt nur diese SF-Klasse, bei einem Haftpflichtschaden gilt dasselbe.
Übertragung der Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel
Bei einem Versicherungswechsel kann die SF-Klasse problemlos übertragen werden. Die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht von der Übertragung ohne Versicherungswechsel. Häufig ist diese Art des Wechsels notwendig, wenn die Person, die den Rabatt übernehmen soll, schon Halter des Fahrzeugs ist. In diesen Fällen kann der Vertrag nur ordentlich zum Ablauf gekündigt werden und die Übertragung erfolgt dann nach dem Ablauf des bisherigen Kfz-Vertrags.
Kann ich die Schadenfreiheitsklasse meines Firmenwagens übertragen?
Wenn Sie bisher einen Firmenwagen gefahren sind und nun selbst ein Fahrzeug anmelden möchten, können Sie den Schadenfreiheitsrabatt Ihres Firmenwagens nur mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers übertragen. Zudem setzt die Übertragung voraus, dass ein Schadenfreiheitsrabatt vorhanden ist. Bei großen Fahrzeugflotten gibt es häufig keinen SFR, der übertragen werden könnte. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie bereits Ihren Schadenfreiheitsrabatt mit in die Firma eingebracht haben. Dann sind Sie Mitversicherungsnehmer und bereits Inhaber des Rabatts. Diesen können Sie sofort und notfalls auch ohne Einverständnis des Arbeitgebers übertragen.

Was passiert bei einer Scheidung mit der Schadenfreiheitsklasse?
Bei einer Scheidung verbleibt der jeweilige Schadenfreiheitsrabatt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Haben die Ex-Ehepartner jeweils Verträge auf den eigenen Namen geschlossen, gibt es kein Problem. Sollte allerdings ein Ehepartner alle Rabatte auf seinen Namen angemeldet haben, ist der andere Partner auf die Kooperation angewiesen. Können sich die Ex-Partner nicht einigen, startet der Partner ohne Rabatt im schlimmsten Fall wieder in einer niedrigen SF-Stufe.