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Schadenfreiheitsklasse: Das Wichtigste auf einen Blick

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  • Für jedes schadenfrei zurückgelegte Jahr erhalten Sie eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
  • Daraus ergibt sich der Beitragssatz für Ihre Kfz-Versicherung - getrennt nach Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.
  • Die SF-Klassen variieren ebenso wie die Beitragssätze von Anbieter zu Anbieter.
  • Vergleichen Sie nicht die Beitragssätze, sondern effektiven Beiträge.
  • Beziehen Sie auch die Rückstufungstabellen für den Schadensfall mit ein.
  • Gehen Sie sorgsam mit Rabattschutz und Rabattrettern um.

Eines der wichtigsten subjektiven Risikomerkmale in der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse: Für jedes Jahr, das Sie in Ihrer Autoversicherung unfallfrei zurücklegen, werden Sie in eine höhere SF-Klasse gestuft - und zwar sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko. Nur die Teilkasko ist von diesem System ausgenommen und verbleibt bei 100%.

Im Umkehrschluss führt ein versicherter und regulierter Schaden zur Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Auch hier werden die Bausteine der Kfz-Versicherung separat betrachtet, ein Vollkasko-Schaden verursacht somit keine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht.

Für die Versicherer ist diese SF-Klasse ein wichtiger Anhaltspunkt in Bezug auf die Schadenwahrscheinlichkeit. Während Führerscheinneulinge rein statistisch gesehen ein erhöhtes Risiko darstellen, reduziert sich die Wahrscheinlichkeit eines selbst verschuldeten Schadens mit den Jahren der Fahrpraxis.

Zum Ausgleich werden an die Schadenfreiheitsklassen bestimmte Rabatte gekoppelt: Je niedriger die SF-Klasse, desto höher der Beitragssatz - und umgekehrt. Die konkreten Prozentsätze je Schadenfreiheitsklasse variieren am Markt teilweise erheblich. Alles Relevante zu diesem System und wie Sie damit am besten umgehen können, erfahren Sie im Folgenden.


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Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich?

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Die SF-Klasse wird in jeder Beitragsrechnung zur Kfz-Versicherung aufgeführt. Meistens steht dort auch der aktuelle Beitragssatz dabei. Ist das nicht der Fall, rufen Sie einfach bei Ihrem Versicherer an und fragen nach Ihrer Schadenfreiheitsklasse und Ihrem Schadenfreiheitsrabatt.

Haben Sie gerade Ihre Kfz-Versicherung gewechselt, können Sie beim letzten Kfz-Versicherer nachfragen - dieser wird Ihnen Ihre aktuelle SF-Klasse mitteilen und für den neuen Versicherer bestätigen.

Dabei spielt es keine Rolle ob ein Fahrzeug geleast, finanziert oder bar bezahlt wird. Das wirkt sich nicht auf die Schadensfreiheitsklasse aus. Entscheidend ist lediglich, wie viele Jahre Sie unfall- und somit schadenfrei versichert waren.


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Welche SF-Klassen gibt es und welchen Einfluss haben sie auf den Versicherungsbeitrag?

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Grundsätzlich werden die Schadensfreiheitsklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkasko-Versicherung separat festgelegt. Im Gegensatz dazu unterliegt die Teilkasko-Versicherung nicht diesem System, sie bleibt also konstant bei 100% des Beitrages - auch wenn Sie einen Schaden geltend machen sollten.

In der Regel sehen die Versicherungsgesellschaften wenigstens 35 SF-Klassen in der Kfz-Versicherung vor, allerdings kann jeder Anbieter seit 1994 seine eigene Staffel entwickeln und ansetzen. Hier eine allgemeine SF-Staffel:

Blitzmerker

Je höher Ihre SF-Klasse, desto niedriger Ihr Kfz-Versicherungsbeitrag

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Schaden­freiheits­klasse Schadenfreie Jahre Beitragssatz
(in Prozent)
SF 46 - 50 46 -50 ca. 17%
SF 41 -45 41- 45 ca. 18%
SF 37 - 40 37 - 40 ca. 19%
SF 31 - 35/36 31 - 35/36 ca. 20 %
SF 26 - 30 26 - 30 ca. 25 %
SF 16 - 25 16 - 25 ca. 35 - 30 %
SF 9 - 15 9 - 15 ca. 45 - 40 %
SF 5 - 8 5 - 8 ca. 55 - 50 %
SF 4 4 ca. 60 %
SF 3 3 ca. 70 %
SF 2 2 ca. 85 %
SF 1 1 Jahr ca. 100 %
SF ½ (Sondereinstufung für Personen, die das erste eigene Auto versichern, mit mehr als 3 Jahren
Fahrerlaubnis)
ca. 100 - 140 %
SF S (Schadenklasse; Rückstufung von Versicherungsnehmern mit SF-Klasse 1) ca. 150 - 175 %
SF 0 (Ersteinstufung für Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis) ca. 200 - 260 %
SF M (Malusklasse; Rückstufung von Fahranfängern mit SF-Klasse ½ oder 0 nach einem Unfall durch Eigenverschulden) ca. 240 - 280 %
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Die Prozentsätze der einzelnen Anbieter können von dieser Staffel abweichen. Entscheidend ist jedoch der Beitrag, der sich auf der Grundlage der Prozentsätze errechnet: Wählen Sie einen Versicherer, der in der SF-Klasse 25 nur noch 20 Prozent des Versicherungsbeitrages berechnet, kann dies teurer sein als bei einem Versicherer, der 35 Prozent vorsieht. Der Vergleich der Konditionen sollte sich also immer auf die konkreten Beiträge beziehen. Diese werden neben der SF-Klasse noch von weiteren Faktoren - wie der Typklasse, der Regionalklasse und individuellen Gegebenheiten beeinflusst.

Die SF-Klassen und in der Folge die Beitragssätze können je nach Schadenverlauf in der Haftpflicht und Vollkasko voneinander abweichen: Verursachen Sie beispielsweise einen Haftpflichtschaden, ohne dass Sie deswegen einen Vollkasko-Schaden geltend machen würden, werden Sie in der SF-Klasse für die Kfz-Haftpflichtversicherung im auf den Schaden folgenden Versicherungsjahr zurückgestuft - der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko bleibt davon unberührt und Sie werden mit der nächsten SF-Klasse belohnt. Einen Überblick bietet auch eine entsprechende Rückstufungstabelle des Versicherers.


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Wie erfolgt die Rückstufung im Schadensfall?

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Verursachen Sie einen Schaden, für den Ihre Kfz-Versicherung aufkommen muss, büßen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse ein: Im nächsten Versicherungsjahr wird diese zurückgestuft.

Das könnte beispielsweise so aussehen: Wurde Ihnen vor einem von Ihnen verursachten Haftpflichtschaden in der Kfz-Haftpflicht die SF-Klasse 7 mit 50 Prozent angerechnet, würden Sie im Folgejahr nur noch die SF-Klasse 5 mit 60 Prozent in Anspruch nehmen können. Hätten Sie eine Vollkaskoversicherung vereinbart, ohne dass diese durch einen Schaden belastet wird, würden Sie für diese hingegen im Folgejahr die SF-Klasse 8 erhalten.

Allerdings variieren auch die Rückstufungstabellen von Anbieter zu Anbieter, sodass eine Rückstufung durchaus auch mehrere SF-Klassen umfassen kann. Ganz fatal wirken sich Schäden in den niedrigen SF-Klassen aus, denn die Rückstufung in die Schadensklassen führt zu einer drastischen Erhöhung des Versicherungsbeitrages.

Autowelt - Mann begutachtet Schaden

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Schadenrückkauf: Wann lohnt es sich, den Schaden selbst zu bezahlen?

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Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier gilt es den größeren finanziellen Verlust abzuwägen - die Kosten des Schadens oder die verlorenen Rabatte in der Schadenfreiheitsklasse. Meist ist es sinnvoll kleinere Schäden, wie Kratzer im Lack, selbst zu übernehmen, zumal ja eine Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist. Auch größere Schäden können Sie natürlich selbst tragen, vor allem, wenn Sie eine Rückstufung in der SF-Klasse unbedingt vermeiden wollen. Bei dem so genannten Schadenrückkauf kaufen Sie nämlich den regulierten Schaden von Ihrer Versicherung sprichwörtlich zurück.

Ein Schadenrückkauf kann allerdings nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. Denn diese gesetzliche Pflichtversicherung reguliert automatisch Schäden, die einem Dritten durch das versicherte Fahrzeug entstanden sind. Damit der Versicherungsnehmer beispielsweise nicht wegen einer geringen Schadenssumme seine errungenen Schadenfreiheitsrabatte verliert, steht ihm diese Möglichkeit des Rückkaufs offen - und zwar bis zu sechs Monate nach der Schadenregulierung. Die Versicherer geben in der Regel dazu Auskunft, bis zu welcher Schadenshöhe sich das lohnt.

Da Sie bei einem Vollkasko-Schaden bereits im Vorfeld entscheiden müssen, ob sich eine Regulierung lohnt, sollten Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Versicherer sprechen oder einen entsprechenden Rechner zur Kalkulation nutzen.


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Fahranfänger, Zweitwagen, Dienstwagen, Vertragsunterbrechung: Wie erfolgt die Einstufung?

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Autowelt - Junge Frau am Steuer - Einstufung SFR bei Fahranfängern und Zweitwagen

Das Thema Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt ist komplex. Dazu kommt noch, dass für Fahranfänger, Zweitwagen und Vertragspausen („Vertrag ruhen lassen“), besondere Kriterien und Regelungen zur Ermittlung der Schadenfreiheitsklasse gelten.

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Fahranfänger und die Ersteinstufung

Wollen Fahranfänger erstmals einen eigenen Autoversicherungsvertrag abschließen, stellt sich zunächst die Frage: Ist der Führerschein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jünger oder älter als drei Jahre? Ist er jünger, wird die Versicherung in die SF-Klasse 0 eingestuft und wird somit deutlich teurer. Sobald der Führerschein vor mehr als drei Jahren erworben wurde, können sie bereits die SF-Klasse 1/2 und damit vergleichsweise günstigere Beitragssätze beanspruchen.

Einige Versicherer bieten Sonderregelungen für Ehegatten oder Eltern-Kind-Vereinbarungen an, die eine günstigere Einstufung für Fahranfänger ermöglichen.
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Zweitwagen und besondere SF-Regelungen

Da sich ein Schadenfreiheitsrabatt immer nur auf einen Versicherungsvertrag bezieht, gelten für die zusätzliche Versicherung eines Zweitwagens spezielle Regelungen: Normalerweise wird dieser nämlich in die SF 1/2 eingestuft, sollte für das Erstfahrzeug selbst wenigstens die SF-Klasse 1/2 gelten. Von dieser Regelung können nur die Fahrzeuge profitieren, die auf den Versicherungsnehmer des Erstwagens selbst oder auf dessen Partner/Partnerin zugelassen werden.

Sie können aber auch die SF-Klassen auf ein anderes Kraftfahrzeug übertragen und die SF-Klassen wechseln. Das ist beispielsweise interessant, wenn Sie einen hochwertigen Zweitwagen erwerben. Lassen Sie diesen in die bessere Schadenfreiheitsklasse einstufen und nutzen die Zweitwagenregelung für Ihr bisheriges Auto.

Dienstwagen – manchmal kann der eigene Schadenfreiheitsrabatt genutzt werden

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie den Dienstwagen mit Ihrem individuellen persönlichen Schadenfreiheitsrabatt versichern - dann können Sie diesen jedoch nicht mehr für Ihr privates Fahrzeug nutzen. Alternativ versichert der Arbeitgeber die Dienstwagen selbst, sodass er Ihnen den so erfahrenen SFR im Bedarfsfall auch übertragen könnte.

Vertragspause – was passiert mit der Schadenfreiheitsklasse?

Unterbrechen Sie die Fahrzeugversicherung, weil Sie beispielsweise einen Firmenwagen erhalten und dieser vom Unternehmen versichert wird, bleibt Ihnen Ihre bis dahin erfahrene SF-Klasse für bis zu zehn Jahre erhalten - aber auch hier gelten die konkreten Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Einige stufen nämlich die SF-Klassen mit jedem Jahr der Vertragsunterbrechung um eine Klasse zurück, andere nicht.

Sollten Sie Ihren Autoversicherungsvertrag jedoch nur für weniger als sechs Monate im Versicherungsjahr unterbrechen, haben Sie keinerlei Folgen zu erwarten: Er wird ganz normal im folgenden Versicherungsjahr eine SF-Klasse höher eingestuft. Nach dem Ablauf von sieben Jahren müssen Sie jedoch damit rechnen, dass Ihre SF-Klasse gelöscht wird - Sie würden dann wieder in der SF-Klasse 0 beginnen. Eine Alternative kann die Übertragung der SF-Klasse auf eine andere Person darstellen.


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Ausland: Wie werden die im Ausland erworbenen Schadenfreiheitsklassen übertragen?

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Wenn im Ausland eine Kfz-Versicherung bestand, können die erworbenen Schadenfreiheitsklassen grundsätzlich in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen werden.

Hierfür gelten jedoch folgende Voraussetzungen:

  • Der deutsche Versicherer benötigt einen übersetzten Nachweis über das Ende der ausländischen Vorversicherung im Original.
  • Das Ende der Vorversicherung darf längstens sechs Monate zurückliegen.
  • Der Versicherte, der eingetragene Lebens-/Ehepartner oder das Kind mit Steuervergünstigung muss der Fahrzeughalter sein.
  • Es darf noch kein deutsches Kfz-Versicherungsverhältnis bestehen

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SF-Klasse bei Motorrad und Wohnwagen

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Gilt die Regelung der Schadenfreiheitsklasse auch für Motoräder?

Auch bei einer Motorradversicherung gibt es die Einteilung in SF-Klassen zur Festlegung des prozentualen Versicherungsbeitrags. Die Einstufung, Hoch- und Rückstufung erfolgt dabei der gleichen Logik wie bei den Schadenfreiheitsklassen für Pkw. Allerdings definieren die Versicherer ihr SF-Klassensystem für Motorräder selbst, daher gibt es kein allgemein gültiges Klassifizierungssystem.

Viele Motorradfahrer nutzen nur ein Saisonkennzeichen und fahren damit nur wenige Monate pro Jahr. Das berücksichtigen einige Versicherungsunternehmen, indem Sie einen Aufstieg in eine höhere SF-Klasse daran binden, dass die laufende Versicherung nicht mehr als 6 Monate pro Jahr unterbrochen wird. Ansonsten erhalten Sie als Motorradfahrer lediglich Ihre SF-Klasse oder werden – bei einer längeren Unterbrechung Ihrer Motorradversicherung – gegebenenfalls neu eingestuft. Steigen Sie mit Ihrer Versicherung vom Motorrad aufs Auto um oder umgekehrt, können Sie in der Regel die Konditionen aus Ihrer SF-Klasse geltend machen. Allerdings unterschieden sich die Kategorien der SF-Klassen zwischen Auto und Motorrad.

Wie ist das beim Wohnmobil geregelt?

Eines gleich vorweg: Schadenfreiheitsklassen gibt es nur für motorisierte Fahrzeuge wie Wohnmobile – für Wohnwagen gelten sie also nicht. Bei den meisten Versicherern gibt es bis zu 20 SF-Klassen für Wohnmobile, die höchste Klasse ist die mit dem günstigsten Beitragssatz. Bis auf die Skalierung der Klassen verhält sich die Regelung rund um die SF-Klassen (Rückstufung, Hochstufung) parallel zu der einer Autoversicherung.


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Schadenfreiheitsklassen übertragen und übernehmen

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Unter gewissen Umständen lassen sich die persönlichen Schadenfreiheitsklassen übertragen - und zwar auch auf andere Personen: Einerseits wird meistens ein verwandtschaftliches Verhältnis ersten Grades oder eine häusliche Gemeinschaft vorausgesetzt. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, so kann Ihnen beispielsweise auch Ihr Arbeitgeber einen SFR übertragen. Für beide Fälle gilt jedoch, dass Sie das betreffende Fahrzeug auch regelmäßig selbst gefahren haben.

Andererseits müssen Sie als Empfänger einer SF-Klasse bereits so lange den Führerschein haben, dass Sie sich den SFR selbst hätten erfahren können. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die SF-Klasse entsprechend angepasst.

Beispiel:
Sollten Sie seit zehn Jahren den Führerschein haben und die SF-Klasse 12 zur Übertragung frei sein, können Sie nur in die SF 10 eingestuft werden - die Differenz verfällt.

Der freie SFR kann also weder aufgeteilt werden, noch lässt er sich zurück übertragen. Mit einer SFR-Übertragung tritt der einstige Inhaber nämlich unwiderruflich alle Ansprüche an den Begünstigten ab.

Autowelt - Infografik - SFK übertragen - Differenz verfällt

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Einstufung bei Versicherungswechsel

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Wenn Sie Ihren Kfz-Versicherer wechseln wollen, ist der bisherige dazu verpflichtet, Ihre erreichte Schadenfreiheitsklasse zu bestätigen. Damit erhält der neue Versicherer gleich einen Hinweis darauf, wie er Ihr individuelles Schadenrisiko einzuschätzen hat. Weniger interessant sind demzufolge die jeweiligen Prozentsätze, die bei Ihrem neuen Versicherer durchaus höher ausfallen und trotzdem zu einem günstigeren Beitrag führen können. Die entscheidende Größe bleibt die SF-Klasse.

Sollten sie im ablaufenden Versicherungsjahr noch einen Schaden verursacht haben, wird dies ebenfalls dem neuen Versicherer mitgeteilt - nämlich in Form der zurückgestuften SF-Klasse.

Sondereinstufungen oder Rabattretter gelten bei einem Versicherungswechsel nicht mehr - Die Rückstufung erfolgt dann nachträglich.

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Rabattschutz (Rabattretter) im Schadensfall

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Einige Gesellschaften bieten einen Rabattschutz oder Rabattretter für den Schadensfall an: Gegen einen Beitragszuschlag können Sie damit verhindern, dass Sie nach einem selbst verursachten Schaden in der SF-Klasse zurückgestuft werden. Sie könnten dann im Folgejahr entweder ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse behalten oder ganz regulär in die nächst höhere gestuft werden. Die Bedingungen unterscheiden sich hier, ein genauer Vergleich der Details lohnt sich.

Aber Achtung: Sollten Sie jedoch den Versicherer wechseln, entfällt diese Sonderregelung und Sie werden nachträglich so gestellt, als hätte es den Rabattschutz nicht gegeben.

Was ist der Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter?

Während der Rabattschutz dafür sorgt, dass ein eingereichter Schaden in der Kfz-Versicherung im Folgejahr nicht zur Rückstufung in der SF-Klasse führt, erhält der Rabattretter lediglich den Beitragssatz: Die Rückstufung erfolgt durchaus, beispielsweise von SF 7 auf SF 6 - allerdings bezahlen Sie weiterhin 50 Prozent des Versicherungsbeitrages. 

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