Die Veräußerungsanzeige: Pflicht, wenn Sie Ihr Kfz privat verkauft haben
Mit einer sogenannten Veräußerungsanzeige setzen Sie die Zulassungsstelle und die Versicherung Ihres Fahrzeugs von dessen Verkauf in Kenntnis. Dazu sind Sie nach § 13 IV der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet. Verwenden Sie einfach unsere Vorlage mit Empfangsbestätigung – so gehen Sie auf Nummer sicher.
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