
Zweitwagen versichern: So können Sie sparen
Das Wichtigste in Kürze
- Auch für den Zweitwagen muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der Schutz des Erstwagens greift nicht für weitere Fahrzeuge.
- Meistens lohnt es sich, für das zweite Auto bei derselben Versicherung eine Police abzuschließen. Die Gesellschaft räumt Ihnen dann günstigere Sonderkonditionen ein.
- Bei einer Zweitwagenversicherung wird das Auto nicht immer der Schadenfreiheitsklasse 0 zugeordnet. Oftmals ist die SF-Klasse 1/2 – oder eine noch höhere Klasse möglich. So wird die Prämie für Sie günstiger.
Egal ob ein schickes Cabrio für den Sommer, ein zweiter Wagen für Paare oder der Kleinwagen für die erwachsenen Kinder – wie jedes andere Fahrzeug müssen auch Zweitwagen ausreichend versichert werden. Die Haftpflichtversicherung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung für den Zweitwagen steht im Ruf immer teurer zu sein als die des Hauptautos, das muss jedoch nicht so sein. Hier finden Sie Tipps!
Was ist eine Zweitwagenversicherung?
Von einem Zweitwagen sprechen Versicherungsexperten, wenn der Halter oder sein Partner bereits ein Auto versichert hat und noch ein weiteres Kfz hinzukommt. Dabei macht es meistens Sinn, das zweite Auto beim selben Versicherer unterzubringen. Denn Versicherungen bieten verschiedene Zweitwagenregelungen an, welche die Prämien senken.
Versichern Sie den Zweitwagen bei einem anderen Unternehmen, kann es passieren, dass Sie keinerlei Rabatte eingeräumt bekommen. Denn prinzipiell geht die Versicherung zunächst von einem Neuvertrag aus. Das Auto läuft dann ohne eine günstige Schadenfreiheitsklasse und es wird die SF-Klasse 0 zugrunde gelegt. Günstigere SF-Klassen kann sich der Fahrer im Laufe der Jahre dann nur durch unfallfreies Steuern des Fahrzeugs erarbeiten.
Wie viele Zweitwagen kann man versichern?
Meistens behandeln Kfz-Versicherungen einen Drittwagen wie einen Zweitwagen mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen für die Höhe der Prämie. Experten raten, genau zu prüfen, ob sich nicht ein unabhängiger Vertrag rechnet, besonders wenn das Fahrzeug nur wenig bewegt wird. Aber weder aus Sicht der Versicherer noch des Gesetzgebers gibt es eine Höchstgrenze, wie viele Autos auf eine Person zugelassen werden dürfen.
Spartipps: Wie auch der Zweitwagen günstig bleibt
Viele Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden besondere Konditionen für den Zweitwagen an. Experten sprechen von der Zweitwagenregelung. So ist es möglich, dass Ihr neuer Wagen in eine günstige SF-Klasse eingestuft wird, besonders dann wenn Ihr Erstwagen über eine hohe Klasse verfügt. Ein Vergleich der Versicherer und ihrer Konditionen für Zweitwagen lohnt sich, um zu sparen.
Drei Schritte: So gehen Sie vor
- Als erstes sollte sich der Versicherungsnehmer bei seiner Assekuranz nach den Konditionen für eine Zweitwagenversicherung erkundigen. Wird die Police für das zweite Kfz bei derselben Versicherung abgeschlossen, bietet diese oftmals Sonderkonditionen an.
- Auch Vergleichsportale im Internet können Sie zu Rate ziehen. Wird der Zweitwagen neu auf Sie zugelassen, müssen Sie zunächst Schadenfreiheitsklasse 0 angeben.
- Achten Sie beim Abschluss Ihres neuen Versicherungsvertrags nicht nur auf den Preis, sondern auch die Leistungen der Police.
Lohnt sich die Zweitwagenregelung für Fahranfänger?
Auf jeden Fall lohnt es sich, diese Option bei Ihrem Versicherer zu prüfen. Wegen ihres statistisch hohen Unfallrisikos werden Fahranfänger grundsätzlich in eine sehr niedrige Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Da die Schadenfreiheitsklasse ein wesentliches Kriterium bei der Berechnung der Kfz-Versicherung ist, ist der Beitragssatz eines Fahranfängers in der Regel entsprechend hoch. Wenn das Auto über die Eltern, Großeltern oder den Partner als Zweitwagen versichert wird, können Fahranfänger mitunter von einer höheren Schadenfreiheitsklasse und damit niedrigeren Beitragssätzen profitieren. Vorausgesetzt natürlich, der Versicherungsnehmer, über den das Fahrzeug mitversichert wird, ist bereits längere Zeit unfallfrei gefahren und daher in Besitz einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse.
In welcher SF-Klasse wird ein Zweitwagen eingestuft?

Zweitwagen können in der SF-Klasse 0 eingestuft werden, das kommt Sie als Halter teuer zu stehen. Für jeden Wagen wird die SF-Klasse normalweise einzeln bewertet. Einige Versicherungen bieten aber Sondereinstufungen an. Versichert zum Beispiel der Lebenspartner einen Zweitwagen, erhält er eine besondere SF-Klasse. Als Faustregel gilt: Je höher Ihre Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie für den Zweitwagen.
Einige Assekuranzen versichern den Zweitwagen gar in dergleichen SF-Klasse wie den Erstwagen. Der Nachteil ist dabei, dass dies oft mit strengen Bedingungen verknüpft ist. Zum Beispiel dürfen dann nur der Versicherungsnehmer und sein Partner das Auto fahren.
Experten schätzen die Zweitwagenregelung als günstige Option ein. Der Zweitwagen steigt in der SF-Klasse 1/2 ein. Einige Gesellschaften versichern auch in den SF-Klassen 2 und 3.
Gesetzliche Vorgaben für die Sondereinstufung gibt es nicht. Viele Versicherungen bieten sie an, wenn beispielsweise:
- Der Zweitwagen auf denselben Halter beziehungsweise seinen Partner zugelassen wird.
- Der Fahrer ein Mindestalter erreicht hat.
- Die SF-Klasse des ersten Wagens mindestens Klasse 2 beträgt.
- Die Police bei derselben Versicherung abgeschlossen wird.
- Der Zweitwagen nur wenige Kilometer pro Jahr gefahren wird.
Welches Auto sollte als Zweitwagen versichert werden?
Das hängt von den Typklassen der beiden Fahrzeuge ab. Ist der Zweitwagen größer und teurer als der erste, lohnt sich ein Gespräch mit dem Versicherer. Eventuell kann es günstiger werden, den Zweitwagen dann als erstes Fahrzeug zu versichern, damit die SF-Klasse übertragen werden kann.
Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen? Hat er Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Hauptversicherung?
Experten raten, auf die Kopplung der Verträge für Erst- und Zweitwagen zu achten. Sind beide miteinander verbunden, kann es passieren, dass bei einem Unfall der Versicherer beide Autos in der SF-Klasse zurückstuft. Fällt allerdings die Kopplung weg, ist mit höheren Prämien zu rechnen. Wird jeder Vertrag für sich betrachtet, hat ein Unfall mit dem Zweitwagen keine Auswirkungen auf die Hauptversicherung.
Was passiert mit der Kfz-Steuer beim Zweit-Auto?
Ob es sich um einen Erst- oder Zweitwagen handelt, hat auf die Kfz-Steuer keinen Einfluss. Abhängig vom Jahr der Erstzulassung berechnet sich die Steuer nach der Größe des Hubraums und der Schadstoffklasse oder anhand des Hubraum und Kohlendioxid-Ausstoßes.