
Begleitetes Fahren: So funktioniert der Führerschein mit 17
Was ist begleitetes Fahren?
Viele Jugendliche können es kaum abwarten, sich nach bestandener Führerscheinprüfung hinters Steuer zu setzen. Doch die aktuelle Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass Führerschein-Youngster im Alter von 18 bis 25 Jahren häufiger in Unfälle verwickelt sind als andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb können Teenager seit dem 1. Januar 2008 bereits mit 16,5 Jahren eine Fahrerlaubnis erhalten, dürfen dann aber bis zum 18. Geburtstag nur unter Aufsicht einer eingetragenen Begleitperson fahren. Ziel des Begleiteten Fahrens ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken. Der Erfolg spricht für sich: Laut einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verursachen Jugendliche, die vom Begleiteten Fahren Gebrauch machen, auf ihren späteren Alleinfahrten statistisch gesehen 28,5 Prozent weniger Unfälle als Fahranfänger, die dieses Angebot nicht genutzt haben.
Welche Auflagen gelten für begleitetes Fahren?

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:
- Nach bestandener Fahrprüfung erhalten die Führerschein-Youngster eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind (Anzahl ist frei wählbar). Die Bescheinigung muss zusammen mit dem Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden.
- Die Führerschein-Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung und dauert zwei Jahre. Bis zum 21. Geburtstag gelten zudem null Promille, also ein absolutes Alkoholverbot beim Fahren.
- Soll der Familienwagen für das Begleitete Fahren genutzt werden, muss die Kfz-Versicherung darüber informiert werden. Falls im Vertrag ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung festgelegt ist, muss dieses geändert werden. Ansonsten noch ein Hinweis zur Schadenfreiheitsklasse: Ist keine Kfz-Versicherung oder Fahrpraxis vorhanden, fangen die Neupiloten bei der Schadenfreiheitsklasse 0 an. Es gibt bei der Allianz jedoch die Möglichkeit einer verbesserten Einstufung für Kinder von Allianz-Kunden. Hier können Sie den entsprechenden Kfz-Versicherungsbeitrag berechnen.
- Fahren ohne Begleitperson kostet laut Bußgeldkatalog 70 Euro Bußgeld, führt allerdings nicht zum Führerscheinentzug der Klasse B. Außerdem sieht der Bußgeldkatalog 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vor. Darüber hinaus muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird dabei widerrufen und kann frühestens nach sechs Monaten und der Ableistung des Aufbauseminars beantragt und neuerteilt werden.
- Wer das Auto steuert, ist im Schadensfall verantwortlich. Begleitende Personen werden nicht verantwortlich gemacht.
- Der reguläre Führerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und muss dort gegen die Prüfungsbescheinigung
eingetauscht werden. Diese ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Fahren ohne Führerschein nach Ablauf der Bescheinigung heißt: Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, die 10 Euro kostet.
Bis zum 21. Geburtstag gilt absolutes Alkoholverbot beim Fahren!
Begleitetes Fahren: So komme ich an den Führerschein mit 17

Quasi als Voraussetzung für den Antrag auf den Führerschein mit 17 bieten Fahrschulen freiwillige Einführungsveranstaltungen für Fahrschüler und Begleiter an. Dabei werden alle notwendigen Infos zur Begleitphase vermittelt. Die Antragsformulare gibt es dann sowohl in der Fahrschule als auch bei der zuständigen Führerscheinstelle sowie zum Downloaden auf den Webseiten von Städten und Gemeinden.
Die Begleitpersonen
Direkt auf dem Antrag für das Begleitete Fahren mit 17 (Bf17) oder einem Zusatzformular werden auch die Begleitpersonen eingetragen. Eintragen lassen kann sich, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens fünf Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis besitzt und höchstens 1 Punkt in Flensburg hat. Personen, die dafür infrage kommen, müssen bestätigen, dass sie sich für das Begleiten zur Verfügung stellen, und eine Kopie von Personalausweis und Führerschein einreichen. Eltern müssen beim Antrag auf Begleitetes Fahren mit den vorgesehenen Begleitpersonen einverstanden sein. Die Zustimmung erübrigt sich, wenn die Begleitperson ein Elternteil ist.
Umfragen des Bundesanstalt für Straßenverkehr haben gezeigt, dass etwa zwei Drittel der Jugendlichen zwei Begleitpersonen benennen, und zwar meist die eigenen Eltern. Wer sichergehen möchte, dass er wirklich häufig selbst am Steuer sitzt, sollte überlegen, wen er noch eintragen könnte. Denn: Je mehr Begleitpersonen vermerkt sind, desto höher ist die Chance, viele Ausfahrten machen zu können.
Je mehr Begleitpersonen vermerkt sind, desto mehr Ausfahrten sind möglich!
Unser Tipp: Lieber einen Erwachsenen mehr eintragen! Neben Eltern dürfen auch andere Verwandte sowie nicht verwandte Personen benannt werden. Für Azubis kann es zum Beispiel sinnvoll sein, einen älteren Kollegen als Begleitung einzutragen: Das spart Geld und ist eine gute Gelegenheit, das Fahren im Straßenverkehr zu üben. Manchmal sollte man sich gut überlegen, wen man als Begleitperson eintragen lässt, damit es nicht so endet wie in diesem Video:
Video zum Schmunzeln: So können sich Begleitpersonen auch verhalten

Die Anmeldung
Bei der Abgabe des Antrags benötigen Sie folgende Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde:
• Personalausweis oder Reisepass
• biometrisches Lichtbild
• Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
• Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (unbegrenzt gültig)
• Anschrift und Name der Fahrschule
Für die Bearbeitung des Antrags sowie die Überprüfung der Begleitpersonen im Fahreignungsregister werden Gebühren fällig. Diese variieren bundesweit zwischen 50 und 55 Euro für den Antrag sowie zwischen 5 und 11 Euro pro eingetragene Begleitperson. Sobald alle Unterlagen geprüft sind, benachrichtigt die Führerscheinstelle die Fahrschule. Nach erfolgreicher Fahrprüfung können Sie die Bescheinigung für Begleitetes Fahren dort abholen.
So geht's weiter nach dem Begleiteten Fahren

Ist das Begleitete Fahren vorbei und der Nachwuchs endlich im Besitz des "echten"
Führerscheins, sollten Eltern die Ausfahrten der Neupiloten weiter im Blick haben: Zu welcher Tageszeit fahren die Youngster wohin? Wer fährt bei ihnen mit? Eltern sollten dabei an die Erfahrungen aus der Zeit des Begleiteten Fahrens anknüpfen und ihre Vorstellungen von einer sicheren Verkehrsteilnahme mit dem Nachwuchs besprechen.
Endlich: Das erste eigene Auto
Irgendwann ist es dann so weit: Mit der Lehrstelle und dem ersten Job ist für den ein oder anderen der Zeitpunkt für den ersten selbst gekauften Wagen gekommen. Endlich das eigene Auto anmelden, die Freiheit auf vier Rädern! Also auf zum Autohändler, den roten GTI gekauft und ... Stooopp! So werden aus Autoträumen ganz schnell Albträume, und das ist das Letzte, was Fahranfänger jetzt brauchen können. Eltern und Sprösslinge sollten den Kauf des ersten Autos planvoll gehen.

Unser Tipp: Hände weg von allem, was viele Pferdestärken zum Schnäppchenpreis verspricht – erst recht von Exemplaren mit Chiptuning aus x-ter Hand. Vernünftig ist ein gebrauchtes Modell, das in großer Stückzahl auf den Straßen rollt und – ganz wichtig – über die notwendige Sicherheitsausstattung verfügt, also mindestens Elektronisches Stabilisierungssystem (ESP), Antiblockiersystem (ABS) und Airbags.
