
Geschwindigkeitsindex – Wie schnell darf ich fahren?
Den Reifencode finden und richtig lesen
Ein einziger Buchstabe auf Ihren Reifen und in Ihren Papieren verrät, wie schnell Sie fahren dürfen. Der Geschwindigkeitsindex „T“ beispielsweise steht für die Höchstgeschwindigkeit 190 km/h. Was der Code genau bedeutet, wie Sie ihn finden und lesen und welche Strafen bei Verstößen gegen den Geschwindigkeitsindex drohen, lesen Sie auf dieser Seite.
Was bedeutet der Geschwindigkeitsindex?

Der letzte Buchstabe der Zahlen- und Buchstabenkombination in Ihren Papieren gibt die Höchstgeschwindigkeit Ihrer Reifen an. Zum Beispiel:
205/60 R16 H =
Höchstgeschwindigkeit 210 km/h
Wo finde ich den Geschwindigkeitsindex?
- In der Zulassungsbescheinigung (die seit 2005 den Fahrzeugschein ersetzt) im Teil 1 unter Punkt 15. Die zulässige maximale Geschwindigkeit für die Vorderachse steht bei Punkt 15.1, für die Hinterachse bei Punkt 15.2.
- Im Fahrzeugschein (falls Sie noch einen alten Kfz-Schein haben) ist der Geschwindigkeitsindex unter Ziffer 20/21 und 22/23 zu finden.
- An der Reifenflanke ist der Geschwindigkeitsindex als Teil der Reifenkennzeichnung ablesbar. Dort finden Sie eine Zahlen-Buchstaben-Kombination, zum Beispiel 175/70 R 13 82 T. Der letzte Buchstabe (hier das T) steht für die Höchstgeschwindigkeit.
- Das COC-Dokument (Certificate of Conformity) ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Sie in der Regel beim Fahrzeugkauf erhalten. Schauen Sie unter Ziffer 32 und/oder Ziffer 50 nach.

Eine Besonderheit: die alten VR- und ZR-Reifen
VR-Reifen und ZR-Reifen waren Reifen für ältere Autos mit Geschwindigkeiten von über 200 Stundenkilometern. Die Kennzeichnung VR und ZR ist heute auf Reifen nicht mehr zu finden. Sollten in Ihren Autopapieren VR- oder ZR-Reifen vorgeschrieben sein, dann holen Sie sich am besten Rat bei einem Reifen-Fachhändler. Er kann Ihnen sagen, welche Reifen Sie ersatzweise verwenden können.
VR- und ZR- Reifen gibt es nicht mehr
Der Geschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifen
Welchen Geschwindigkeitsindex Ihre Reifen haben müssen, hängt davon ab, wie schnell Ihr Auto fahren kann. Grundsätzlich gilt: Es dürfen keine Reifen gefahren werden, die unter der Maximalgeschwindigkeit des Autos liegen.
Ausnahmen sind Winterreifen, Ganzjahres- oder Allwetterreifen mit M+S-Kennzeichnung: Diese Reifen dürfen mit einem Geschwindigkeitsindex gefahren werden, der unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt. Aber Achtung: In diesem Fall muss im Blickfeld des Fahrers ein Aufkleber mit dem Geschwindigkeitsindex angebracht werden, zum Beispiel: „max. 190 km/h“. Diesen Aufkleber dürfen Sie auf keinen Fall entfernen, solange die Reifen auf Ihrem Auto sind – sonst verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung.
Der Geschwindigkeitsindex Ihrer Reifen stimmt übrigens nicht mit dem Wert aus Ihrem Fahrzeugschein zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit überein. Der Index muss immer höher sein, da er einen Sicherheitsaufschlag enthält. Ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex ist nur bei Winterreifen erlaubt – und nur, wenn ein Aufkleber an der Windschutzscheibe darauf hinweist.
Darf ich den Aufkleber entfernen?
Nein! Dieser soll den Fahrer stets daran erinnern, dass er wegen der Reifen im Moment nicht so schnell fahren darf, wie das Auto eigentlich könnte. Darum nimmt der Gesetzgeber diesen Aufkleber ernst: Wenn Sie ihn entfernen und mit dieser Bereifung erwischt werden, riskieren Sie eine Geldstrafe.
Schadet es den Reifen, wenn ich schneller fahre?
Das Überschreiten des Geschwindigkeitsindex ist lebensgefährlich: Bei Reifen, die zu schnell gefahren werden, kann es passieren, dass sich die Lauffläche löst. Dann ist das Fahrzeug besonders bei hohen Geschwindigkeiten nicht mehr beherrschbar.
Welche Strafen und Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen den Geschwindigkeitsindex?
Sind Ihre Reifen nicht für die maximale Höchstgeschwindigkeit Ihres Autos zugelassen, drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und weitere Maßnahmen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Unterschreitung des Geschwindigkeitsindex | 50 € | – |
... und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 90 € | 1 Punkt |
Es kommt noch schlimmer: Bei beiden Verstößen erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug wird sofort stillgelegt und muss auf eigene Kosten einem Sachverständigen vorgeführt werden.
