Welcher Kindersitz ist der richtige?
Beim Autofahren mit Kindern hat Sicherheit höchste Priorität. Dafür ist vor allem eines entscheidend: der passende Kindersitz. Für junge Eltern ist es allerdings häufig schwierig, das richtige Modell zu finden. Doch das Thema ist Pflicht für alle, die ihren Sprössling sicher im Auto transportieren wollen. Seit 1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) sogenannte Rückhaltevorrichtungen vor. Demnach müssen die Kleinen bis zum Ende des zwölften Lebensjahres oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m in einem Kindersitz mitfahren, der für ihr jeweiliges Gewicht geeignet ist. In der Europäischen Union wurden Kindersitze bis Juli 2013 nach der EU-Richtlinie ECE-R 44/04 zugelassen. Die Plaketten haben achtstellige Nummern, die mit den Ziffern 04 aufwärts beginnen müssen. Im gleichen Jahr wurde die Regelung ECE-R 129 ("i-Size") beschlossen, nach der Kindersitze seitdem zugelassen werden.
Strafen bei Verstößen
Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, werden bei einem ungesichert beförderten Kind mindestens 60 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg fällig. Befördern Sie mehrere Babys oder Kinder ungesichert, erhöht sich die Geldstrafe auf 70 Euro. Bei einem Unfall ist zudem eine straf- und zivilrechtliche Haftung möglich.

Verstoß | Punkte | Verwarnung | Bußgeld |
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert |
- | 30 Euro | - |
- bei mehreren Kindern | - | 35 Euro | - |
Kinder ohne jede Sicherung transportiert |
1 | - | 60 Euro |
- bei mehreren Kindern | 1 | - | 70 Euro |
Kindersitze: Unterschied Klasse und Gruppe
In der ECE-Regelung der EU werden Kindersitze in fünf verschiedene Gewichtsklassen eingeteilt. Zudem fordert die Norm rückwärtsgerichtetes Fahren bis zu einem Alter von zwölf Monaten oder einem Gewicht von 13 Kilogramm. Dagegen orientiert sich die i-Size-Norm anstelle des Gewichts an der Größe der Sprösslinge und empfiehlt rückwärtsgerichtetes Fahren mindestens bis zum 15. Lebensmonat. Auch wenn der Nachwuchs älter als 15 Monate ist, sollte er nach der i-Size-Norm am besten in "Reboardern", also rückwärtsgerichteten Sitzen, mitfahren, optimalerweise bis zu einem Alter von vier Jahren. Hintergrund: Bei Autounfällen kommt es meistens zu einem frontalen Aufprall. Und die sicherste Position des Babys ist in diesem Fall nicht nach vorne gewandt, sondern gegen die Fahrtrichtung.
Um für noch mehr Sicherheit zu sorgen, bieten zahlreiche Autohersteller inzwischen Isofix an. Bei diesem System werden die Kindersitze nicht mehr auf der Polsterung der Rückbank befestigt, sondern starr mit der Karosserie des Autos verbunden.
Die optimale Position eines Kindersitzes ist gegen die Fahrtrichtung!
Die ECE-Klassen im Überblick
Kindersitz-Klasse (ECE-R 44/04) |
Gewicht/Größe des Kindes |
Sitzposition |
Klasse 0 | bis 10 kg | Babyschale quer- oder rückwärtsgerichtet |
Klasse 0+ | bis 13 kg | Babyschale rückwärtsgerichtet |
Klasse I | 9 - 25 kg | Kindersitz vorwärts oder Reboarder rückwärtsgerichtet |
Klasse II | 15 - 25 kg | Sitzerhöhung vorwärts oder Reboarder rückwärtsgerichtet |
Klasse III | 22 - 36 kg | Sitzerhöhung vorwärtsgerichtet |
i-Size (ECE-R 129) | bis 105 cm | rückwärts- oder vorwärtsgerichtet |
Die Kindersitz-Gruppen der Hersteller
Die Hersteller von Kindersitzen fassen die von der EU definierten Klassen häufig in Kindersitz-Gruppen zusammen. Grund: Die meisten Kindersitze werden von den Herstellern als sogenannte "mitwachsende" Kindersitze mit einem Gurtverlauf sowohl für den Beckengurt als auch für den Diagonalgurt konzipiert. Diese sind nicht nur für eine der fünf Gewichtsklassen ausgelegt, sondern passen sich – zum Beispiel durch herausnehmbare Polsterungen – der Größe des wachsenden Kindes an. So decken sie bis zu drei Gewichtsklassen ab.
Kindersitz-Gruppe | Gewicht des Kindes |
Alter |
0/0+ (Babyschale) | bis 13 kg | bis 15 Monate |
0/1 | bis 18 kg | bis 3 Jahre |
1 | 9 - 18 kg | 9 Monate - 3 Jahre |
2/3 | 15 - 36 kg | 3 - 12 Jahre |
1/2/3 | 9 - 36 kg | 9 Monate - 12 Jahre |
Worauf sollte ich beim Kauf eines Kindersitzes achten?
Zunächst einmal sollten Sie die exakte Körpergröße und das genaue Gewicht Ihres Babys feststellen. Im nächsten Schritt schauen Sie nach Empfehlungen Ihres Fahrzeugherstellers, um Fehlkäufe zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Sie sich verschiedene Testergebnisse (z. B. von Stiftung Warentest) anschauen, denn selbst wenn Kindersitze das entsprechende Prüfsiegel haben, unterscheiden sie sich in der Qualität.
Um herauszufinden, ob ein Kindersitz zu Ihrem Auto und Ihrem Nachwuchs passt, sollten Sie vor dem Kauf die Probe machen. Überprüfen Sie die Länge Ihrer Sicherheitsgurte auf dem Rücksitz, denn für manche Kindersitze sind diese zu kurz. Außerdem müssen die Haltegurte am Kindersitz leicht verstellbar sein, um je nach Kleidung immer straff genug zu sitzen. Auch schlafenden Babys sollte der Sitz genügend Seitenhalt (Gr. 1) sowie eine verstellbare Kopfstütze (Gr. 2/3) bieten. Ganz wichtig: Kaufen Sie niemals einen Sitz zum Reinwachsen! Auch wenn Ihr Sprössling ab drei Jahren theoretisch in einem Sitz der Größe 2/3 sitzen und bei Ihnen mitfahren kann, sind diese Modelle meist zu groß. Der Umstieg auf Sitzkissen sollte, wenn überhaupt erforderlich, so spät wie möglich erfolgen – zum Beispiel dann, wenn Ihr Nachwuchs aufgrund seiner Statur nicht mehr in ein Kindersitzsystem passt.
Gebrauchte Kindersitze: so sicher wie neue?
Kindersitze sind kostspielig, und die lieben Kleinen wachsen irgendwann heraus. Da stellt sich natürlich die Frage, ob man den Sitz oder die Sitzerhöhung nicht auch gebraucht kaufen kann. Das geht, allerdings sollten Sie dabei einiges beachten:
- Kindersitze dürfen keine Beschädigungen wie Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen.
- Beim Hosenträgergurt müssen Gurtpolster vorhanden sein.
- Kindersitze oder Sitzerhöhungen müssen die aktuelle Prüfnorm haben: ECE-R 44/04. Die Prüfnummer auf dem orangefarbenen Etikett beginnt mit 04.

Welche Fehler sollte ich bei der Verwendung eines Kindersitzes vermeiden?
1. Fehler: Gurte zu locker
Die Kinderhaltegurte sind nicht fest genug angezogen. Bitte immer nach dem Anschnallen kontrollieren und am Gurtverlauf nachregulieren.
2. Fehler: Transport im Kinderwagenaufsatz
Bitte gurten Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter niemals im Kinderwagenaufsatz auf dem Rücksitz an! Bei einem Frontalcrash würde er ungesichert nach oben und anschließend nach vorne geschleudert werden.
3. Fehler: Aktivierter Beifahrerairbag
Babyschalen dürfen Sie nicht in Verbindung mit einem aktiven Frontairbag auf der Beifahrerseite verwenden. Ansonsten kann das bei einem Unfall zu schweren Verletzungen führen! Die Befestigung auf dem rechten Vordersitz im Auto ist nur zulässig, wenn der Frontairbag deaktiviert ist.
4. Fehler: Babyschale in Fahrtrichtung
Eine in Fahrtrichtung montierte Babyschale kann ebenfalls fatale Folgen haben. Bei einem frontalen Aufprall kann es zu einem Genickbruch kommen, denn der Kopf des Babys ist im Vergleich zum Körper noch zu schwer. Babyschalen sind deshalb nur für die Montage entgegen der Fahrtrichtung konzipiert.
5. Fehler: Falsche Montage des Sitzes
Bei einem Aufprall kann es lebensgefährlich für Babys werden, wenn der Sitz mit dem falschen Gurt montiert oder zu locker befestigt wurde. Je fester die Verbindung zwischen Sitz und Auto, desto mehr Schutz bietet der Sitz Babys beim Mitfahren.
6. Fehler: Unsachgemäße Änderungen
Wenn Sie an Kindersitzen oder Sitzerhöhungen eigenmächtig herumbasteln, kann die Sicherheit Ihres Babys nicht mehr gewährleistet werden. Fatal enden kann es auch, wenn Teile des Sitzes fehlen. Bereits eine fehlende Schraube reicht bei einem Aufprall schon aus, damit der Sitz durch die große Krafteinwirkung auseinanderbricht.
7. Fehler: Der Kindersitz ist veraltet
Der Kindersitz ist für die Größe und das Gewicht Ihres Babys oder Kindes nicht geeignet, die Norm ist veraltet (Prüfnummer beginnt mit 01 oder 02), oder der Sitz hat bereits Risse, was zum Beispiel bei einem gebrauchten Modell der Fall sein kann.

Auch im Kindersitz gilt: Richtig anschnallen

Warum man sich auch im Kindersitz anschnallen muss und worauf dabei besonders zu achten ist. Kindersendung-Reporter Willi Weitzel aus der Serie "Willi will's wissen" bekommt im Allianz Zentrum für Technik Antworten auf seine Fragen. Eine Information für Eltern und alle kleinen Mitfahrer, die sich schon selbst anschnallen können.
Diese Kindersitzregelungen gelten im Ausland
In Österreich müssen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und einer Körpergröße von 1,35 m in einem Kindersitz oder mit einer ähnlichen Rückhaltevorrichtung gesichert werden. Es wird jedoch die weitere Verwendung geeigneter Rückhaltevorrichtungen bis zu einer Körpergröße von 1,50 m empfohlen.
In den Niederlanden gilt die Kindersitzpflicht unabhängig vom Alter für alle Kinder unter 1,35 m Körpergröße.
In Frankreich darf der Sitz für Kinder, die jünger als zehn Jahre sind, nur in Ausnahmefällen auf dem Sitz neben dem Fahrer platziert werden. Bringen Sie den Kindersitz auf dem rechten vorderen Sitz an, muss der Frontairbag deaktiviert sein. Außerdem gilt: Babys müssen in rückwärtsgerichteten Sitzen transportiert werden, Kinder zwischen neun Monaten und vier Jahren benötigen einen Kindersitz, anschließend reicht für Kinder bis zu zehn Jahren eine Sitzerhöhung aus.
In Belgien dürfen Kinder nicht als Beifahrer Platz nehmen, wenn sie jünger als zwölf Jahre sind und auf der Sitzbank im Fond noch Platz ist. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Sie über einen Kindersitz verfügen, der speziell zum Transport von Kindern auf dem Beifahrersitz ausgerichtet ist. Generell sind Kinder unter 1,35 m mit einem Kindersitz zu sichern.
In Dänemark benötigen alle Kinder, die kleiner als 1,35 m sind, einen Kindersitz. Ist der Frontairbag im Pkw aktiviert, dürfen Kinder unter drei Jahren nur in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz platziert werden.
In der Schweiz entspricht das Gesetz den deutschen Vorschriften: Es besteht für Kinder unter zwölf Jahren bzw. mit einer Körpergröße unter 1,50 m eine Kindersitzpflicht.

Bei Missachtung der Vorgaben droht ein saftiger Bußgeldbescheid, die Höhe der Strafgebühr ist dabei von Land zu Land unterschiedlich.

Fahren mit falschem bzw. ohne Kindersitz
Land | Bußgeld |
Spanien | 260 Euro |
Portugal | 120 bis- 600 Euro |
Italien | 80 bis etwa- 320 Euro |
Frankreich | 135 Euro |