Direkt zum Inhalt


Sie interessieren sich für die neue Allianz Autoversicherung?

Wir beraten Sie gerne oder erstellen ein persönliches Angebot für Sie.

0800 7 243 959

Kostenlose Beratung: 
Mo bis Sa 8 - 20 Uhr
 

icon-servicehotline

1

Welcher Kindersitz ist der richtige?

Text

Beim Autofahren mit Kindern hat Sicherheit höchste Priorität. Dafür ist vor allem eines entscheidend: der passende Kindersitz. Für junge Eltern ist es allerdings häufig schwierig, das richtige Modell zu finden. Doch das Thema ist Pflicht für alle, die ihren Sprössling sicher im Auto transportieren wollen. Seit 1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) sogenannte Rückhaltevorrichtungen vor. Demnach müssen die Kleinen bis zum Ende des zwölften Lebensjahres oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m in einem Kindersitz mitfahren, der für ihr jeweiliges Gewicht geeignet ist. In der Europäischen Union wurden Kindersitze bis Juli 2013 nach der EU-Richtlinie ECE-R 44/04 zugelassen. Die Plaketten haben achtstellige Nummern, die mit den Ziffern 04 aufwärts beginnen müssen. Im gleichen Jahr wurde die Regelung ECE-R 129 ("i-Size") beschlossen, nach der Kindersitze seitdem zugelassen werden.

BLITZMERKER

Bis Ende des zwölften Lebensjahres oder bis zum Erreichen einer Körpergröße von 1,50 m sind Kinder in einem Kindersitz zu sichern, der für ihr jeweiliges Gewicht geeignet ist. So will es die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Text

Strafen bei Verstößen

Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, werden bei einem ungesichert beförderten Kind mindestens 60 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg fällig. Befördern Sie mehrere Babys oder Kinder ungesichert, erhöht sich die Geldstrafe auf 70 Euro. Bei einem Unfall ist zudem eine straf- und zivilrechtliche Haftung möglich.

rote Pfeile
Text
Verstoß Punkte Verwarnung Bußgeld
Kind nicht vorschriftsmäßig
gesichert transportiert
- 30 Euro -
- bei mehreren Kindern - 35 Euro -
Kinder ohne jede Sicherung
transportiert
1 - 60 Euro
- bei mehreren Kindern 1 - 70 Euro
Text

Kindersitze: Unterschied Klasse und Gruppe

In der ECE-Regelung der EU werden Kindersitze in fünf verschiedene Gewichts­klassen eingeteilt. Zudem fordert die Norm rückwärtsgerichtetes Fahren bis zu einem Alter von zwölf Monaten oder einem Gewicht von 13 Kilogramm. Dagegen orientiert sich die i-Size-Norm anstelle des Gewichts an der Größe der Sprösslinge und empfiehlt rückwärtsgerichtetes Fahren mindestens bis zum 15. Lebensmonat. Auch wenn der Nachwuchs älter als 15 Monate ist, sollte er nach der i-Size-Norm am besten in "Reboardern", also rückwärtsgerichteten Sitzen, mitfahren, optimalerweise bis zu einem Alter von vier Jahren. Hintergrund: Bei Autounfällen kommt es meistens zu einem frontalen Aufprall. Und die sicherste Position des Babys ist in diesem Fall nicht nach vorne gewandt, sondern gegen die Fahrtrichtung.

Um für noch mehr Sicherheit zu sorgen, bieten zahlreiche Autohersteller inzwischen Isofix an. Bei diesem System werden die Kindersitze nicht mehr auf der Polsterung der Rückbank befestigt, sondern starr mit der Karosserie des Autos verbunden.

Die optimale Position eines Kindersitzes ist gegen die Fahrtrichtung!

Text

Die ECE-Klassen im Überblick

Text
Kindersitz-Klasse
(ECE-R 44/04)
Gewicht/Größe
des Kindes
Sitzposition
Klasse 0 bis 10 kg Babyschale quer- oder rückwärtsgerichtet
Klasse 0+ bis 13 kg Babyschale rückwärtsgerichtet 
Klasse I 9 - 25 kg Kindersitz vorwärts oder Reboarder rückwärtsgerichtet 
Klasse II 15 - 25 kg Sitzerhöhung vorwärts oder Reboarder rückwärtsgerichtet 
Klasse III 22 - 36 kg Sitzerhöhung vorwärtsgerichtet 
i-Size (ECE-R 129) bis 105 cm rückwärts- oder vorwärtsgerichtet
Text

Die Kindersitz-Gruppen der Hersteller

Die Hersteller von Kindersitzen fassen die von der EU definierten Klassen häufig in Kindersitz-Gruppen zusammen. Grund: Die meisten Kindersitze werden von den Herstellern als sogenannte "mitwachsende" Kindersitze mit einem Gurtverlauf sowohl für den Beckengurt als auch für den Diagonalgurt konzipiert. Diese sind nicht nur für eine der fünf Gewichtsklassen ausgelegt, sondern passen sich – zum Beispiel durch herausnehmbare Polsterungen – der Größe des wachsenden Kindes an. So decken sie bis zu drei Gewichtsklassen ab.

Text
Kindersitz-Gruppe Gewicht des
Kindes
Alter
0/0+ (Babyschale) bis 13 kg bis 15 Monate
0/1 bis 18 kg bis 3 Jahre
1 9 - 18 kg 9 Monate - 3 Jahre
2/3 15 - 36 kg 3 - 12 Jahre
1/2/3 9 - 36 kg 9 Monate - 12 Jahre

2

Worauf sollte ich beim Kauf eines Kindersitzes achten?

Text

Zunächst einmal sollten Sie die exakte Körpergröße und das genaue Gewicht Ihres Babys feststellen. Im nächsten Schritt schauen Sie nach Empfehlungen Ihres Fahrzeugherstellers, um Fehlkäufe zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Sie sich verschiedene Testergebnisse (z. B. von Stiftung Warentest) anschauen, denn selbst wenn Kindersitze das entsprechende Prüfsiegel haben, unterscheiden sie sich in der Qualität.

Um herauszufinden, ob ein Kindersitz zu Ihrem Auto und Ihrem Nachwuchs passt, sollten Sie vor dem Kauf die Probe machen. Überprüfen Sie die Länge Ihrer Sicherheitsgurte auf dem Rücksitz, denn für manche Kindersitze sind diese zu kurz. Außerdem müssen die Haltegurte am Kindersitz leicht verstellbar sein, um je nach Kleidung immer straff genug zu sitzen. Auch schlafenden Babys sollte der Sitz genügend Seitenhalt (Gr. 1) sowie eine verstellbare Kopfstütze (Gr. 2/3) bieten. Ganz wichtig: Kaufen Sie niemals einen Sitz zum Reinwachsen! Auch wenn Ihr Sprössling ab drei Jahren theoretisch in einem Sitz der Größe 2/3 sitzen und bei Ihnen mitfahren kann, sind diese Modelle meist zu groß. Der Umstieg auf Sitzkissen sollte, wenn überhaupt erforderlich, so spät wie möglich erfolgen – zum Beispiel dann, wenn Ihr Nachwuchs aufgrund seiner Statur nicht mehr in ein Kindersitzsystem passt.

Text

Gebrauchte Kindersitze: so sicher wie neue?

Kindersitze sind kostspielig, und die lieben Kleinen wachsen irgendwann heraus. Da stellt sich natürlich die Frage, ob man den Sitz oder die Sitzerhöhung nicht auch gebraucht kaufen kann. Das geht, allerdings sollten Sie dabei einiges beachten:

  • Kindersitze dürfen keine Beschädigungen wie Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen.
  • Beim Hosenträgergurt müssen Gurtpolster vorhanden sein.
  • Kindersitze oder Sitzerhöhungen müssen die aktuelle Prüfnorm haben: ECE-R 44/04. Die Prüfnummer auf dem orangefarbenen Etikett beginnt mit 04.
rote Pfeile

3

Welche Fehler sollte ich bei der Verwendung eines Kindersitzes vermeiden?

Text

1. Fehler: Gurte zu locker
Die Kinderhaltegurte sind nicht fest genug angezogen. Bitte immer nach dem Anschnallen kontrollieren und am Gurtverlauf nachregulieren.

2. Fehler: Transport im Kinderwagenaufsatz
Bitte gurten Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter niemals im Kinderwagenaufsatz auf dem Rücksitz an! Bei einem Frontalcrash würde er ungesichert nach oben und anschließend nach vorne geschleudert werden.

3. Fehler: Aktivierter Beifahrerairbag
Babyschalen dürfen Sie nicht in Verbindung mit einem aktiven Frontairbag auf der Beifahrerseite verwenden. Ansonsten kann das bei einem Unfall zu schweren Verletzungen führen! Die Befestigung auf dem rechten Vordersitz im Auto ist nur zulässig, wenn der Frontairbag deaktiviert ist.

4. Fehler: Babyschale in Fahrtrichtung
Eine in Fahrtrichtung montierte Babyschale kann ebenfalls fatale Folgen haben. Bei einem frontalen Aufprall kann es zu einem Genickbruch kommen, denn der Kopf des Babys ist im Vergleich zum Körper noch zu schwer. Babyschalen sind deshalb nur für die Montage entgegen der Fahrtrichtung konzipiert.

5. Fehler: Falsche Montage des Sitzes
Bei einem Aufprall kann es lebensgefährlich für Babys werden, wenn der Sitz mit dem falschen Gurt montiert oder zu locker befestigt wurde. Je fester die Verbindung zwischen Sitz und Auto, desto mehr Schutz bietet der Sitz Babys beim Mitfahren.

6. Fehler: Unsachgemäße Änderungen
Wenn Sie an Kindersitzen oder Sitzerhöhungen eigenmächtig herumbasteln, kann die Sicherheit Ihres Babys nicht mehr gewährleistet werden. Fatal enden kann es auch, wenn Teile des Sitzes fehlen. Bereits eine fehlende Schraube reicht bei einem Aufprall schon aus, damit der Sitz durch die große Krafteinwirkung auseinanderbricht.

7. Fehler: Der Kindersitz ist veraltet
Der Kindersitz ist für die Größe und das Gewicht Ihres Babys oder Kindes nicht geeignet, die Norm ist veraltet (Prüfnummer beginnt mit 01 oder 02), oder der Sitz hat bereits Risse, was zum Beispiel bei einem gebrauchten Modell der Fall sein kann.

icon des Verkehrsschildes Gefahrenstelle: Fehler bei der Verwendung von einem Kindersitz
Text

Auch im Kindersitz gilt: Richtig anschnallen

Video Kindersitz
Text

Warum man sich auch im Kindersitz anschnallen muss und worauf dabei besonders zu achten ist. Kindersendung-Reporter Willi Weitzel aus der Serie "Willi will's wissen" bekommt im Allianz Zentrum für Technik Antworten auf seine Fragen. Eine Information für Eltern und alle kleinen Mitfahrer, die sich schon selbst anschnallen können.


4

Diese Kindersitzregelungen gelten im Ausland

Text

In Österreich müssen Kinder bis zum Alter von 14 Jahren und einer Körpergröße von 1,35 m in einem Kindersitz oder mit einer ähnlichen Rückhaltevorrichtung gesichert werden. Es wird jedoch die weitere Verwendung geeigneter Rückhaltevorrichtungen bis zu einer Körpergröße von 1,50 m empfohlen. 

In den Niederlanden gilt die Kindersitzpflicht unabhängig vom Alter für alle Kinder unter 1,35 m Körpergröße.

In Frankreich darf der Sitz für Kinder, die jünger als zehn Jahre sind, nur in Ausnahmefällen auf dem Sitz neben dem Fahrer platziert werden. Bringen Sie den Kindersitz auf dem rechten vorderen Sitz an, muss der Frontairbag deaktiviert sein. Außerdem gilt: Babys müssen in rückwärtsgerichteten Sitzen transportiert werden, Kinder zwischen neun Monaten und vier Jahren benötigen einen Kindersitz, anschließend reicht für Kinder bis zu zehn Jahren eine Sitzerhöhung aus. 

In Belgien dürfen Kinder nicht als Beifahrer Platz nehmen, wenn sie jünger als zwölf Jahre sind und auf der Sitzbank im Fond noch Platz ist. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Sie über einen Kindersitz verfügen, der speziell zum Transport von Kindern auf dem Beifahrersitz ausgerichtet ist. Generell sind Kinder unter 1,35 m mit einem Kindersitz zu sichern.

In Dänemark benötigen alle Kinder, die kleiner als 1,35 m sind, einen Kindersitz. Ist der Frontairbag im Pkw aktiviert, dürfen Kinder unter drei Jahren nur in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Beifahrersitz platziert werden. 

In der Schweiz entspricht das Gesetz den deutschen Vorschriften: Es besteht für Kinder unter zwölf Jahren bzw. mit einer Körpergröße unter 1,50 m eine Kindersitzpflicht.

Rundes Icon der EU-Flagge: Diese Kindersitz-Regelungen gelten im Ausland
Text

Bei Missachtung der Vorgaben droht ein saftiger Bußgeldbescheid, die Höhe der Strafgebühr ist dabei von Land zu Land unterschiedlich.

rote Pfeile
Text

Fahren mit falschem bzw. ohne Kindersitz

Text
Land Bußgeld
Spanien 260 Euro
Portugal 120 bis- 600 Euro
Italien 80  bis etwa- 320 Euro
Frankreich 135 Euro
Nach oben
Noch mehr Wissen tanken
Das könnte Sie auch interessieren
Verängstigter Mann hält die Hände vor den Mund - Wird ein Idiotentest angeordnet?
Alles rund um das Schreckgespenst MPU
Idiotentest
Autowelt - Auto fährt durch Wasser auf der Straße: Aquaplaning-Gefahr!
Aquaplaning: Wer haftet, wenn nix mehr haftet?
Aquaplaning
Kontakt

Allianz Service

Allianz SchadenDirektruf
0800 11223344

Fragen an die Redaktion
autowelt@allianz.de