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Was ist eine Rettungsgasse?

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Mindestens 694.000-mal haben Verkehrsteilnehmer im Jahr 2016 eine Rettungsgasse auf deutschen Autobahnen gebildet, so eine  Forsa-Umfrage. Dennoch wissen laut der Studie 64 Prozent der Autofahrer nicht, was eine Rettungsgasse ist und wie sie auf mehrspurigen Straßen richtig gebildet wird. Grundsätzlich ist die Rettungsgasse eine frei bleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße. Sie ermöglicht bei einem Unfall das schnellere Vorwärtskommen von Rettungsfahrzeugen wie Polizei, Notarzt oder Feuerwehr – kurzum: Sie rettet Leben und erhöht die Überlebenschance für Unfallopfer!

BLITZMERKER

200 bis 320 Euro kostet in Deutschland das unerlaubte Befahren von Rettungsgassen und das Blockieren der Einsatzkräfte. In Österreich wird es dagegen richtig teuer. Dort erwarten Sie bis zu 2.180 Euro Bußgeld.

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Zwei bis vier Fahrspuren: So sieht eine Rettungsgasse aus

Autowelt - Rettungsgasse Infografik

Auf einer Straße mit zwei Fahrspuren halten die Autos ganz links ihre Spur und weichen so weit wie möglich nach links aus, alle Fahrzeuge auf der rechten Spur soweit wie möglich nach rechts. Dabei ist jedoch beachten, dass der Seitenstreifen befahrbar bleiben muss. Die Rettungskräfte können so zwischen beiden Spuren passieren. 

Auf einer Straße mit drei Fahrspuren muss die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem mittleren Streifen gebildet werden.

Für Straßen mit vier oder mehr Fahrspuren hat der Gesetzgeber 2017 die Regeln vereinfacht. Hatte die Straßenverkehrsordnung (StVO) bis dahin eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn empfohlen (also zwischen den beiden linken und den beiden rechten Spuren), wird sie seit 2017 grundsätzlich zwischen dem linken Fahrstreifen und den übrigen Spuren gebildet. Damit ist die Rettungsgasse jetzt immer zwischen den gleichen Fahrbahnen. So hatten das auch die Rettungsdienste empfohlen.

Das Prinzip ist ganz einfach mit der Rechte-Hand-Regel zu merken: Die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger stellt die Rettungsgasse dar. Der Daumen ist die linke Spur, und alle anderen Finger symbolisieren die weiteren Spuren. 

Schnell erklärt: Die Rettungsgasse auf zwei- und mehrspurigen Fernverkehrsstraßen und Schnellstraßen

Video Rettungsgasse

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Rettungsgasse: So verhalten Sie sich richtig

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Ob zweispurig oder mehrspurig, ob Autobahn oder Kreuzung – wir sagen Ihnen, wie Sie sich beim Bilden einer Rettungsgasse richtig verhalten.

Gasse schon bei stockendem Verkehr bilden!

Lassen Sie bereits bei den ersten Anzeichen von Stau oder stockendem Verkehr mindestens eine Fahrzeuglänge Platz zum vorausfahrenden Auto. Ansonsten geht überlebenswichtige Zeit verloren. Sobald die Fahrzeuge stehen, ist es fast unmöglich, eine geeignete Gasse zu bilden.

Wagen stets gerade einlenken!

Ihr Fahrzeug sollte gerade stehen. So wird der geringe Platz auf der Autobahn am besten genutzt und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert. Lassen Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann. So können unaufmerksame Autofahrer ihren Pkw im Notfall noch einrangieren.

Seitenstreifen höchstens teilweise befahren!

Auch wenn es vielleicht logisch erscheinen mag, den Standstreifen als Rettungsgasse zu nutzen, ist das nicht erlaubt. Allerdings dürfen Fahrzeuge auf dem äußersten rechten Fahrstreifen den Standstreifen bis zur Hälfte befahren, um eine Rettungsgasse zu bilden.

Autobahnauffahrten immer frei halten!

Halten Sie die Autobahnauffahrten und Stellen, an denen sich Spuren treffen oder teilen, frei. Nur so können Rettungsfahrzeuge schnell in die Rettungsgasse zwischen den beiden linken Fahrspuren und damit auch zum Unfallort gelangen.

Erst weiterfahren, wenn sich der Stau löst!

Halten Sie die Rettungsgasse offen, bis sich der Stau endgültig auflöst. Denken Sie daran, dass bis dahin jederzeit weitere Fahrzeuge wie Feuerwehr oder Abschleppfahrzeuge folgen können.


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Diese Strafen drohen bei Nichtbeachtung

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Wer nicht vorschriftsgemäß eine Rettungsgasse bildet, wird seit Inkrafttreten der StVO-Novelle 2019 härter bestraft. Demnach sollen Fahrer, die ihre Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse missachten oder diese missbräuchlich verwenden, härter sanktioniert werden. Drohte laut vorheriger Regelung noch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro, erwarten Autofahrer bei der Missachtung von Rettungsgassen zukünftig Bußgelder bis zu 320 Euro sowie der Führerscheinentzug für einen Monat. 

Im Folgenden finden Sie die Änderungen laut neuer Straßenverkehrsordnung mit aktualisiertem Bußgeldkatalog in der Übersicht: 

Vergehen Bußgeld Punkte  Fahrverbot
Außerorts und auf Autobahnen unrechtmäßig eine gebildete Rettungsgasse genutzt  240 € 2 1 Monat
... mit Behinderung  280 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung  300 € 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung  320 € 2 1 Monat
Außerorts und auf Autobahnen bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet  200 €   1 Monat

 

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Bitte merken: Wenn Sie bei Rot eine Ampel überfahren, um eine Rettungsgasse zu bilden, gehen Sie straffrei aus, selbst wenn Sie dabei geblitzt wurden. Voraussetzung: Sie haben weder links noch rechts Platz zum Ausweichen gehabt.

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So sollten sich Motorradfahrer verhalten

Eine Rettungsgasse ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge gedacht. Das gilt auch für Motorradfahrer. Befahren sie trotzdem eine Rettungsgasse, um schneller voranzukommen, wird das mit einer Geldbuße von 100 Euro belegt. 120 Euro muss ein Biker zahlen, wenn er dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Verursacht der Motorradfahrer infolgedessen auch noch einen Unfall, kostet das 145 Euro. In allen drei Fällen gibt es zudem 1 Punkt in Flensburg.


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Erster an der Unfallstelle: So handeln Sie richtig

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Autowelt - Autofahrer stellt Warndreieck auf Straße

Laut Strafgesetzbuch (StGB) machen Sie sich strafbar, wenn Sie einen Unfall bemerken, aber keine Hilfe leisten. Diese Punkte helfen Ihnen, richtig zu reagieren, wenn Sie an eine Unfallstelle gelangen:

1. Schalten Sie den Warnblinker an
Betätigen Sie die Warnblinkanlage und schalten Sie bei Dunkelheit oder schlechter Sicht durch Nebel oder Schneefall zusätzlich das Standlicht ein.

2. Ziehen Sie die Warnweste über
Noch bevor Sie Ihr Auto verlassen, ziehen Sie Ihre Warnweste an – auch wenn die Warnwestenpflicht besagt, dass Sie die Warnweste "nur" dabeihaben, aber nicht überziehen müssen.

3. Bringen Sie Unfallbeteiligte in Sicherheit
Bringen Sie zuerst alle am Unfall Beteiligten aus dem Gefahrenbereich, wenn möglich hinter die Leitplanke.

4. Sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit
Halten Sie sich nach Möglichkeit ebenfalls hinter der Leitplanke auf, um auf die Polizei oder den Notarzt zu warten, das Warndreieck aufzustellen oder zur nächstgelegenen Notrufsäule zu gehen.

5. Stellen Sie das Warndreieck auf
Sichern Sie den Einsatzort mit einem Warndreieck am Straßenrand ab. Dabei sollte der Abstand zum eigenen Wagen innerorts 50 Meter, außerorts 100 Meter und auf der Autobahn 200 Meter betragen.

6. Rufen Sie Hilfe
Wenn Sie Hilfe holen, wählen Sie die bundesweite Notrufnummer der Rettungsleitstelle (112) oder den Polizeinotruf (110). Teilen Sie dabei folgende Informationen mit: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Verletzungen liegen vor?

7. Leisten Sie Erste Hilfe
Finden Sie am Unfallort einen Verletzten, überprüfen Sie, ob das Opfer bewusstlos ist und ob es atmet. Ist die Person nicht bei Bewusstsein, atmet aber noch, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Andernfalls führen Sie umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen durch.

Haben Sie keine Angst - helfen Sie einfach!

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In 4 Schritten zur stabilen Seitenlage

Autowelt - Gezeichneter Vorgang einer stabilen Seitenlage

8. Haben Sie keine Angst – helfen Sie einfach!
Der einzige Fehler, den Sie begehen können, ist, nicht zu helfen. Auch als Unbeteiligter im Stau können Sie etwas für die Opfer tun: Machen Sie Platz für die Einsatzkräfte und helfen Sie damit, Leben zu retten!

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Von Spanien bis Österreich: Wo Sie eine Rettungsgasse bilden müssen

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In Österreich sind Autofahrer dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Doch im Unterschied zu Deutschland können Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts fahren – also gegebenenfalls auch vollständig auf den Seitenstreifen. Das ist in Deutschland verboten. Der Seitenstreifen muss hier immer noch befahrbar bleiben.

Auch in der Schweiz ist das Bilden einer Rettungsgasse für Autofahrer Pflicht. Außerdem gilt hier folgende Vorschrift: Blockiert ein Fahrzeug den Seitenstreifen, ist auf der Fahrspur neben dem Seitenstreifen ein Abstand von circa zwei Metern vor und hinter dem Kfz zu lassen.

In den Niederlanden und Italien gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Verkehrsteilnehmer, bei einem Unfall eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden.

Auch in Spanien und Frankreich sind Autofahrer nicht verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Jedoch müssen sie gewährleisten, dass sie von Einsatzfahrzeugen auf dem Weg zur Unfallstelle passiert werden können.

Rundes Icon der EU-Flagge: Wo Sie in Europa eine Rettungsgasse bilden müssen
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