
Winterreifen: Mehr Sicherheit bei Eis und Schnee
Der richtige Winterreifen: So finden Sie ihn
Was ist ein Winterreifen? Welche Eigenschaften kennzeichnen die richtige Bereifung in der kalten Jahreszeit? Das ist seit Januar 2018 ganz strikt geregelt. Nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol erfüllen die neuen Kriterien für Winterbereifung. Daher sollten Sie beim Neukauf vor Reifen dringend auf das dreigezackte Bergpiktorgramm mit der Schneeflocke achten. Mit dieser Neuregelung erfüllen zum Beispiel Reifen mit dem "M+S"-Zeichen nicht mehr die Voraussetzungen als Winterreifen. M+S steht für "mud and snow", englisch für Matsch und Schnee. Da auch Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen dieses Zeichen tragen, sind auch diese Reifen bei Schnee und Eis nicht länger erlaubt. Doch keine Sorge, wenn Sie aktuell mit diesen Reifen ausgestattet sind. Sie müssen sich jetzt nicht überstürzt einen Satz neuer Winterreifen zulegen. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist (bis September 2024) einberaumt, innerhalb welcher Sie weiterhin mit Ihren Ganzjahres- oder Allwetterreifen im Winter auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen.
Motorräder sind übrigens von der Winterreifenpflicht ausgenommen.

- Nur das sogenannte Alpine-Symbol (Schneeflocke mit drei Bergspitzen) kennzeichnet echte Winterreifen. Diese Reifen wurden einem Test unterzogen und erfüllen den geforderten Qualitätsstandard.
- Die Kennzeichnung M+S für „Matsch und Schnee“: Reifen, die dieses Symbol tragen, erfüllen in Deutschland nicht länger die Eigenschaften für Winterreifen und sind nur mit einer Übergangsfrist bis 2024 noch erlaubt.
Welche Winterreifen übrigens auf Ihr Fahrzeug passen, steht zum Beispiel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ihres Fahrzeugs. Die Reifengröße finden Sie unter Punkten 15.1. und 15.2. Oder Sie achten auf die Reifenkennzeichnung an den Flanken Ihrer Reifen.
Kann ich auch runderneuerte Winterreifen verwenden?
Grundsätzlich sind runderneuerte Reifen erlaubt. Von "runderneuert" spricht man, wenn die abgefahrene Lauffläche erneuert wurde. Die Reifen sind an der Reifenflanke mit „R“, „retread“ oder „runderneuert“ gekennzeichnet. Alle Fabrikate brauchen eine TÜV-Zulassung und erfüllen damit die Mindestanforderungen an Sicherheit und Fahrtauglichkeit.
Darf ich alte und neue Winterreifen mischen?
Ja, das Mischen alter und neuer Reifen ist prinzipiell erlaubt. Allerdings sollten sich die Profiltiefen um höchstens zwei Millimeter unterscheiden. Die besseren Reifen gehören dabei auf die Hinterachse, denn diese ist für die Spurstabilität verantwortlich.


Winterreifenpflicht in Deutschland: Das sagt das Gesetz
In Deutschland gilt seit dem Winter 2010 die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt, Autos benötigen Winterreifen, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen:
- Schnee
- Eis- und Reifglätte
- Schneematsch
Es gibt also kein festgelegtes Datum, ab dem Winterreifen vorgeschrieben sind. Theoretisch können Sie auch im Winter mit Sommerreifen fahren, aber eben nur an Tagen mit schnee- und eisfreier Straße. Gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen Sie dann nicht.

Warum Sommerreifen im Winter nicht sicher sind
Der richtige Reifen zur richtigen Jahreszeit ist für die Sicherheit unerlässlich. Denn auch wenn man als Laie die Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen vielleicht nicht sieht, man sollte sie nicht unterschätzen: Sie beeinflussen die Nasshaftung und das Bremsverhalten maßgeblich. Der Unterschied liegt vor allem in der Gummimischung und im Reifenprofil.
Die Gummimischung von Sommerreifen ist härter, weil die Reifen im Sommer höheren Temperaturen ausgesetzt sind. Bei Kälte aber werden die Reifen schnell zu hart, sie verlieren dadurch an Grip und Nasshaftung. Die Folge: Der Bremsweg bei Nässe wird länger. Deshalb ist die Gummimischung der Winterreifen weicher.
Das Profil der Winterreifen hat sogenannte Lamellen. Das sind viele kleine Einschnitte, die verhindern, dass das Fahrzeug auf Schnee und Eis schlittert. Das Profil der Sommerreifen dagegen kann Wasser besser verdrängen.
Winter- und Sommerreifen unterscheiden sich auch in der Gummimischung!
Sommer- und Winterreifen: Bremsverhalten im Vergleich
Sommer- und Winterreifen sind „Spezialisten“ für warm oder kalt. Das zeigt sich vor allem auch beim Bremsverhalten.
- Je wärmer es ist, desto länger ist der Bremsweg mit Winterreifen. Bremsen bei 20 Grad beide Autos aus Tempo 90 km/h ab, stoppt das Fahrzeug mit Winterreifen erst zwei Meter später.
- Im Winter hingegen, bei 5 Grad, kommt das Auto mit Sommerreifen fast fünf Meter später zum Stehen.

Fazit: Sommer- und Winterreifen sind speziell für die jeweilige Saison entwickelt und garantieren optimale Sicherheit. Winterkompletträder bieten neben der richtigen Gummimischung auch winteroptimierte Felgen.
Wie kann ich die Profiltiefe messen?
Die meisten Hersteller bauen in ihre Reifen sogenannte Tread Wear Indicators (TWI) ein. Diese Verschleißanzeiger sind als kleine Stege in den Profilrinnen angebracht. Auf diese Stellen weisen an der Reifenflanke die Buchstaben TWI oder das Logo des Herstellers hin. Ist das Reifenprofil bis zu diesen Stegen abgenutzt, ist die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern erreicht und die Reifen müssen gewechselt werden.
Ansonsten können Sie auch Profiltiefenmesser zur Hilfe nehmen, selbst eine 1-Euro-Münze schafft Klarheit: Ist der äußere Goldrand der Münze nicht mehr zu sehen, hat Ihr Reifen noch etwa drei Millimeter Profil. Genau diese Profiltiefe empfehlen Experten.

Winterreifen: 10 Regeln für mehr Sicherheit
- „O bis O“-Regel beachten: Das ist eine bekannte Faustregel für den Reifenwechsel. Danach sollten von Oktober bis Ostern Winterreifen gefahren werden.
- Ab 7 Grad Sommerreifen: Bei Temperaturen über 7 Grad funktionieren Sommerreifen besser als Winterreifen.
- Profiltiefe 3 bis 4 mm: Winterreifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 3 bis 4 Millimetern haben, auch wenn gesetzlich nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind.
- Achsweise wechseln: Damit die Winterreifen gleichmäßig abgenutzt werden, sollte man sie von Winter zu Winter achsweise wechseln.
- Ein neuer Satz Reifen: Winterreifen sollten nach sieben, spätestens aber nach zehn Jahren erneuert werden.

- Zu alte Reifen kaufen: Beim Kauf sollten die Winterreifen nicht älter als 3 Jahre alt sein.
- Reifenmix verwenden: Eine Kombination aus Sommer- und Winterreifen bedeutet eine unterschiedliche Griffigkeit und verringert die Sicherheit.
- Geschwindigkeits-Aufkleber entfernen: Liegt die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos, muss dafür ein Aufkleber im Blickfeld des Fahrers angebracht werden. Diesen Aufkleber nicht entfernen!
- Aluräder: Leichtmetallfelgen sind für Winterreifen besser geeignet, da sie der Korrosion eher standhalten. Daher haben Winterkompletträder in der Regel Alufelgen.
- Spikereifen aufziehen: Diese sind in Deutschland verboten!

Diese Strafen drohen, wenn Sie die Winterreifenpflicht missachten
Wer bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist und dabei erwischt wird, wird mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bestraft.
Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, steigt das Bußgeld – etwa wenn das Auto liegenbleibt, quer steht oder wenn ein Unfall passiert. So sind die Strafen gestaffelt:
Winterreifen sollten spätestens alle zehn Jahre erneuert werden!
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Fahren mit Sommerreifen | 75 Euro | 1 Punkt |
... und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | 80 Euro | 1 Punkt |
...und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 100 Euro | 1 Punkt |
...und verursachen eines Unfalls | 120 Euro | 1 Punkt |
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall trotzdem?
In der Regel zahlt Ihre Allianz Kfz-Versicherung den Schaden, den Sie anderen verursacht haben – auch wenn Sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs waren. Bei der Kaskoversicherung kann aber geprüft werden, ob der Unfall daher rührte, dass Ihre Bereifung eine dauerhaft erhöhte Gefahr ist.
Ist dies der Fall, hat man es vorher nicht bei der Versicherung angezeigt und schädigt dann Dritte oder sich selbst, kann das teuer werden. Dann kann es nämlich sein, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, sondern sie sich teilweise vom Verursacher zurückholt. In der Regel sind hier bis zu 5.000 Euro Eigenanteil möglich. Bei den kurzen Wintereinbrüchen, die wir üblicherweise erleben, wird dies in der Regel aber nicht der Fall sein. Sie verlieren Ihren Schutz also nicht. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie aber Winterbereifung aufziehen.
Stellen Sie allerdings Ansprüche an einen Unfallgegner, könnte es sein, dass Ihnen wegen der ungeeigneten Bereifung eine Mitschuld angerechnet wird. Denn ungeeignete Bereifung verlängert den Bremsweg Ihres Fahrzeugs und kann Ursache für Unfälle sein.
Winterreifenpflicht in Europa: Was gilt in Österreich, Italien und der Schweiz?

In zehn europäischen Ländern, wie auch in Deutschland, herrscht eine situative Winterreifenpflicht. Dort dürfen Fahrzeughalter nur mit Winterreifen auf verschneite Straßen. In zehn anderen Ländern in Europa müssen hingegen während der gesamten kalten Jahreszeit die vorgeschriebenen Reifen aufgezogen werden.