
Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren? Kein Grund zum Verzweifeln!
- 1 Fahrzeugschein verloren, gewaschen, entwertet
- 2 Fahrzeugschein verloren – Wo beantrage ich einen neuen?
- 3 Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
- 4 Darf ich eigentlich Auto fahren, wenn ich meinen Kfz-Schein verloren habe?
- 5 Was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist?
- 6 Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren
- 7 Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief: Wo sind eigentlich die Unterschiede?
- 8 Fahrzeugbrief für den Anhänger verloren
Fahrzeugschein verloren, gewaschen, entwertet
Verdammt noch mal! Sorry, aber das ist doch wahr: Da erbt man Opas alten VW-Käfer – Chrom glänzend, mitsamt gut erhaltenen Sommerreifen, Winterreifen und Spezialreifen. Doch auf die Straße darf das gute Stück trotz der tipptoppen Reifen nicht, wenn der Fahrzeugbrief verloren ist. Wo der ist, weiß kein Mensch. Und jetzt? Beruhigen und durchatmen, denn ein Auto ohne Schein ist gar nicht so selten. Er geht beim Umzug verloren, wird bei 60 Grad gewaschen oder beim Stilllegen entwertet. Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen, um einen neuen Fahrzeugschein zu bekommen.
Fahrzeugschein verloren – Wo beantrage ich einen neuen?

Einen neuen beantragen Sie in der Behörde für Kfz-Zulassung, beispielsweise im Bürgeramt oder im Bezirksamt. Vereinbaren Sie dafür vorher online einen Termin. Zum Stichtag selber bringen Sie dann folgende Unterlagen mit:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Versicherung an Eides statt (Verlusterklärung)
- ggf. Führerschein
- ggf. Firmennachweis (HR-Auszug, Gewerbeanmeldung usw.)
Haben Sie eine laufende Autofinanzierung, kann Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II noch als Pfand bei der Bank liegen. In diesem Fall müssen Sie dort die Genehmigung einholen, dass ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden darf.
Außerdem müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachweisen. Ach, den aktuellsten TÜV-Bericht finden Sie auch nicht? Kein Problem: Sie können bei der Prüforganisation, die die letzte HU durchgeführt hat, eine Kopie des Berichtes anfertigen lassen. Liegen alle nötigen Unterlagen vor, wird Ihnen der Ersatzfahrzeugschein sofort ausgestellt.
Haben Sie Ihren Fahrzeugschein verloren, können einen neuen aber nicht persönlich beantragen, kann das ein Bevollmächtigter für Sie übernehmen. Dieser muss neben Ihrer Vollmacht auch seinen eigenen Personalausweis mitbringen.

Was kostet ein neuer Fahrzeugschein?
Ein neuer kostet in der Regel nicht mehr als 12 Euro. Allerdings verlangen die Behörden die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beziehungsweise das Ausfüllen einer Verlusterklärung. Dafür sollten Sie zusätzlich rund 30 Euro einplanen.
Bis zu 42 Euro kostet ein neuer!
Tipp: Sie können sich die Gebühr für die Versicherung an Eides statt sparen, indem Sie im Vorfeld selbst eine schriftliche eidesstattliche Erklärung aufsetzen und diese bei der Zulassungsbehörde einreichen.

Moin moin, Hamburg!
Das kosten Ersatzpapiere beispielsweise in der Hansestadt:
- Ersatzausfertigung Fahrzeugschein: 11,90 Euro
- Versicherung an Eides statt: 31,30 Euro
- Ersatzausfertigung Fahrzeugbrief: 43,80 Euro
- Versicherung an Eides statt: 31,30 Euro
- Versand neuer Fahrzeugbrief: 10,20 Euro

Darf ich eigentlich Auto fahren, wenn ich meinen Kfz-Schein verloren habe?

Um sich die Behördengänge und die Kosten für Ersatzdokumente zu sparen, tragen einige Autofahrer ihre Fahrzeugpapiere nur als Kopie bei sich. Unser Rat: Machen Sie das bloß nicht! Wenn Sie damit von der Polizei kontrolliert werden, werden zehn Euro Bußgeld fällig. Das gilt übrigens auch, wenn Sie ohne Fahrzeugschein unterwegs sind und erwischt werden.
Sollten Sie bei einer Fahrzeugkontrolle nach dem Fahrzeugschein gefragt werden, müssen Sie das Originaldokument vorzeigen. Eine Kopie reicht nicht aus, denn: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nach Paragraf 11 Absatz 5 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) "vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen". Diese Regelung gilt auch für den geliehenen Wagen des Freundes oder den Leihwagen einer Autovermietung: Eine Kopie ist bei einer Fahrzeugkontrolle kein gültiges Dokument – egal ob beglaubigt oder nicht.
Was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist?
Kfz-Brief verloren? Oder gar gestohlen? Bei Verdacht auf Diebstahl müssen Sie das zunächst der Polizei melden und anschließend bei der Zulassungsstelle eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige einreichen. In allen übrigen Fällen genügt eine Verlusterklärung, ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Was die Zulassungsstelle für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefs benötigt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- bei Nicht-EU-Bürgern eine gültige Aufenthaltsbestätigung
- den Fahrzeugschein, ersatzweise auch den letzten HU-Bericht
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes
Bearbeitungsdauer und -kosten
Zu Beginn ist es so, dass die Zulassungsbehörde ein Aufbietungsverfahren startet, also eine Verlustmeldung zu Ihrem Fahrzeugbrief veröffentlicht. Denn möglicherweise meldet sich daraufhin ein Finder. Erst nach einer Frist von zwei Monaten wird Ihnen der Ersatzbrief ausgestellt. Addiert man die Kosten für Ersatzausfertigung, Versicherung an Eides statt und Versand des neuen Briefs per Einschreiben, fallen Verwaltungskosten in Höhe von ca. 80 Euro an.

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verloren
Haben Sie sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren, auch bekannt als Fahrzeugbrief, müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust beider Dokumente bei Ihrer Zulassungsbehörde abgeben. Wurden Ihnen beide Kfz Papiere gestohlen und Sie haben den Diebstahl bereits zur Anzeige gebracht, dann reicht es, wenn Sie die Meldung über die Anzeige den Behörden vorlegen. Dadurch entfällt die Verlusterklärung.
Was Sie benötigen:
- Personalausweis/Reisepass
- Bericht HU
- ggf. Verlusterklärung
- ggf. Vollmacht
Die Kosten für die Ersatzdokumente für die Fahrzeugpapiere belaufen sich für die ZB I auf ca. 42 Euro und für die ZB II auf ca. 80 Euro. Rechnen Sie bei Ihrem Ersatzfahrzeugbrief mit einer Bearbeitungszeit von drei Wochen, ehe die Ersatzunterlagen in Ihrem Briefkasten liegen.
Fahrzeugpapiere im Ausland verloren
Im Ausland darf Ihnen im allerhöchsten Fall nur der Fahrzeugschein abhanden kommen. Denn der Fahrzeugbrief hat auf Reisen nichts verloren. Es gibt keine Mitführungsplicht. Daher gehört er am besten zuhause sicher verwahrt. Schließlich ist der Fahrzeugbrief das wichtigste Dokument zum Nachweis, dass Ihnen das Auto auch tatsächlich gehört. Sollte es Ihnen dennoch passieren, dass Sie den Brief im Ausland verlieren, oder er Ihnen gestohlen wird, müssen Sie dies sofort bei der örtlichen Polizei melden und nach Heimreise mit der polizeilichen Bestätigung zur Kfz-Zulassungsstelle gehen, um einen neuen Brief zu beantragen. Kritischer wird es, wenn Sie den Fahrzeugschein verlieren. Denn hier sind Sie ja verpflichtet, diesen immer mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Zudem kann und darf ein Ersatz nur von der zuständigen Behörde in Deutschland ausgestellt werden. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls im Ausland, gehen Sie hier genauso vor wie beim Fahrzeugbrief. Melden Sie dies unverzüglich der örtlichen Polizei und führen Sie dies polizeiliche Bestätigung immer mit, falls Sie in eine Verkehrskontrolle geraten.
Und noch ein Tipp zum Schluss: Lassen Sie am besten auch das Serviceheft zu Hause. Auch, wenn es sich anbietet, dies für einen ungeplanten Werkstadtbesuch bequem im Handschuhfach mitzuführen – im Falle eines Verlusts ist es immer schwierig alle Servicenachweise und Stempel wiederzubekommen.
Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief: Wo sind eigentlich die Unterschiede?
Der Fahrzeugschein ist der Ausweis Ihres Autos. Er dient zu seiner Identifikation und gehört neben dem Führerschein zu den Unterlagen, die Sie bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen müssen. Ebenso müssen Sie als Fahrer eines Leih- oder Mietwagens den Fahrzeugschein im Original vorlegen können – auch wenn Sie nicht der gesetzliche Eigentümer des Fahrzeugs sind.
Zu diesem Zweck enthält ein Fahrzeugschein Informationen über den Halter, das Kennzeichen sowie technische Details zum Wagen, die unter anderem Grundlage für dessen Betriebserlaubnis sind - z.B. auch wenn Sie bei Ihrem Auto auf Chiptuning setzen. Daher ist die Vorlage des Kfz-Scheins wichtig, wenn es etwa um Inspektionen oder Reparaturen am Auto geht.
Der Fahrzeugbrief: Angaben zum Eigentum
Im Gegensatz zum Fahrzeugschein enthält der großformatigere Fahrzeugbrief nicht nur Detailinformationen und Kennzeichen zum betreffenden Fahrzeug, sondern nennt auch den Eigentümer, der ja nicht zwangsläufig identisch mit dem Fahrzeughalter sein muss. Er verbleibt beim Eigentümer, zum Beispiel Ihrem Vater, auch wenn dieser nicht der Halter ist und das Fahrzeug nicht von ihm selbst, sondern von Ihnen genutzt wird. So behält beispielsweise bei einem Finanzierungskauf die jeweilige Bank als Kreditgeber den Fahrzeugbrief, bis der Wagen vollständig abbezahlt ist und in das Eigentum des Kunden übergeht.
Fahrzeugbrief vs. Fahrzeugschein: Die Unterschiede auf einen Blick
Unterschiede | Zulassungsbesch. I (Fahrzeugschein) |
Zulassungsbesch. II (Fahrzeugbrief) |
eingetragene Fahrzeughalter |
nur aktueller Fahrzeughalter | aktueller und vorheriger Fahrzeughalter |
Rückseite | zweifarbig unterlegt | einfarbig unterlegt |
Besonderheiten | Vermerk der Plaketten der HU | neue ZB II nach jedem Halterwechsel |
Abschließend noch eine Bitte: Bewahren Sie den Fahrzeugbrief nie im Wagen auf, denn das gilt im Falle eines Fahrzeugdiebstahls als grob fahrlässig.
Fahrzeugbrief für den Anhänger verloren
Anhänger sind in Deutschland grundsätzlich zulassungspflichtig. Und zwar unabhängig vom jeweiligen Zugfahrzeug. Das hat den Vorteil, dass ein Anhänger mit jedem beliebigen geeignetem Fahrzeug gesteuert werden darf. Allerdings benötigen nicht alle Arten von Anhänger einen Fahrzeugbrief. Für genannte zulassungsfreie Fahrzeuge wie Bootsanhänger oder Pferdeanhänger genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugpapier). Bei Verlust von Fahrzeugbrief oder -schein Ihres Anhängers müssen Sie im Grunde genauso vorgehen wie beim Verlust der Papiere für Ihr Auto.