Dieser Unfall wäre Ihnen nie passiert, wenn die Gemeinde mal ihre Straßen reparieren würde! Viele Autofahrer, die wegen schadhaften, regennassen Fahrbahnbelags von der Straße abgekommen sind, ärgern sich anschließend über Bund, Land oder Gemeinde. Immerhin muss der Eigentümer einer Straße für einen ordentlichen Regenablauf sorgen. Oder nicht?
Leider haben es bereits zahlreiche andere Autofahrer nicht geschafft, entsprechende Schadenersatzansprüche vor Gericht durchzusetzen. Ganz im Gegenteil: Diejenigen, die es probiert haben, mussten die Retourkutsche wegstecken – Ihnen wurde meist zu schnelles Fahren angelastet. Das heißt: Für Ihren Schaden haften Sie selbst. Haben Sie eine Vollkasko, übernimmt sie Ihre Kosten. Die Haftpflichtversicherung tritt nur für Schäden am Eigentum anderer ein, also beispielsweise für kaputte Leitplanken, andere Fahrzeuge oder umgefahrene Gartenzäune. Richtig Pech haben Sie, wenn die Polizei anschließend feststellt, dass Ihre Reifen abgefahren waren. Denn Profiltiefen unter 1,6 Millimetern sind nicht erlaubt. Wer so unterwegs ist, handelt fahrlässig und riskiert sogar seinen Versicherungsschutz!