
Europäischer Unfallbericht: Unverzichtbar beim Unfall im Ausland
- 1 Europäischer Unfallbericht – Was ist das?
- 2 Woher bekomme ich den Europäischen Unfallbericht?
- 3 Europäischer Unfallbericht – Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
- 4 Was mache ich, wenn es Probleme mit dem Unfallgegner gibt?
- 5 Es sind mehr als 2 Fahrzeuge an dem Verkehrsunfall beteiligt. Was jetzt?
- 6 Europäischer Unfallbericht – Wo gilt er?
- 7 In welchen Sprachen gibt es den Europäischen Unfallbericht?
- 8 Wie oft muss ich den Europäischen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben?
- 9 Muss ich den Europäischen Unfallbericht auch dann ausfüllen, wenn die Polizei anwesend ist?
Europäischer Unfallbericht – Was ist das?
Ihr Auto sieht aus wie Schrott, Ihrer Familie schlottern die Knie, Sie selbst sind auf 180. Und der Typ, der Ihnen die Vorfahrt genommen hat, plappert ununterbrochen auf Französisch auf die Zeugen ein. Die Polizei kommt nicht, weil beide Autos noch fahrbereit sind und es keine Personenschäden gab. Ein Bagatellschaden soll das sein! Das ist der Moment, um tief Luft zu holen und den Europäischen Unfallbericht aus dem Handschuhfach zu holen.
Der Europäische Unfallbericht wird von Behörden und Versicherungen herangezogen, um Verkehrsunfälle abzuwickeln. In diesem Dokument kann jeder in seiner Sprache eintragen, was passiert ist. Das Dokument fragt nur Fakten ab. Die Frage der Schuld müssen Sie also nicht klären – weder auf Deutsch noch auf Französisch. Klingt erleichternd, oder?
Woher bekomme ich den Europäischen Unfallbericht?
Besorgen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Urlaub oder der Geschäftsreise ins Ausland den Europäischen Unfallbericht auf Deutsch sowie in den Sprachen der Länder, durch die Sie reisen – am besten alles in doppelter Ausführung, damit Ihr Unfallgegner später auch etwas in der Hand hat. Laden Sie ihn jetzt direkt zum Ausdrucken herunter: Europäischer Unfallbericht als PDF. In jeder Allianz Agentur erhalten Sie den Europäischen Unfallbericht auch als Dokument mit Durchschlag. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht mehr alles zweimal ausfüllen müssen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verschickt kostenlose Exemplare auf Anfrage unter der Telefonnummer 0800 7424375.
Europäischer Unfallbericht – Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
- Benutzen Sie am besten einen Kugelschreiber. Er liefert leicht lesbare Ergebnisse, die nicht verwischen. Bei einem Durchschlag-Formular funktionieren andere Stifte ohnehin kaum. Bewahren Sie den Kugelschreiber immer zusammen mit dem Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach auf.
- Der Bericht muss am Ende von beiden Beteiligten unterschrieben werden, sonst ist er ungültig.
- Im Nachhinein können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
- Zeichnen Sie an der dafür vorgesehenen Stelle eine Unfallskizze. Vertrauen Sie aber nicht allein auf dieses Bild, sondern machen Sie trotzdem Fotos, die Sie später Ihrer Versicherung vorlegen können.
- Vergessen Sie nicht, eventuelle Zeugen, die etwas zum Unfallhergang sagen können, mit ihren Kontaktdaten einzutragen. Fragen Sie die Leute nach ihrem Namen, ihrer Anschrift und ihrer Telefonnummer, bevor sie von der Unfallstelle verschwinden.
- Vermeiden Sie Mutmaßungen und Schuldzuweisungen jeder Art. Bleiben Sie bei den Fakten. Bewerten Sie den Unfall nicht.
- Sind Verletzungen unklar, zum Beispiel beim möglichen Vorliegen eines Schleudertraumas, so kreuzen Sie unter „Verletzungen“ bitte „ja“ an. Andersherum ist es nämlich schwer, später noch eine Verletzung zu beweisen.
- Vergessen Sie auf keinen Fall, am unteren Ende der Kästchenreihe die Summe der angekreuzten Kästchen einzutragen. Sonst war die Arbeit umsonst und der Bericht ist ungültig.
- In der Rubrik „Bemerkungen“ können Sie Meinungsverschiedenheiten mit dem Unfallkontrahenten kurz festhalten. Dabei nicht vergessen: Jeder Satz zu viel sorgt für Streit und Verwirrungen. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche.
- Unterschreiben Sie grundsätzlich keine Formulare in einer fremden Sprache, die Sie nicht verstehen. Sollte ein Schuldgeständnis darin versteckt sein, werden Sie das so schnell nicht mehr los.
→ Schicken Sie das Formular möglichst gleich an Ihre Versicherung.

Was mache ich, wenn es Probleme mit dem Unfallgegner gibt?
Was ist das eigentlich für ein unleserliches Gekrakel in unbekannter Sprache unter der Rubrik „Bemerkungen“? Ob da nicht eine Schuldzuweisung im Unfallhergang versteckt wurde? Der Europäische Unfallbericht liefert durch seinen knappen Aufbau zwar nicht viel Spielraum, um in eine Falle gelockt zu werden. Möglich ist es aber natürlich immer. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, fügen Sie auf Deutsch eine entsprechende Bemerkung hinzu, dass Sie diesen Abschnitt nicht verstehen.
Andersherum kann natürlich ebenfalls Misstrauen entstehen. Wenn der am Unfall Beteiligte sich weigert, Ihren Bericht zu unterschreiben, so versuchen Sie, ihm in aller Ruhe klarzumachen, dass es hier nur darum geht, Fakten festzuhalten. Weigert er sich weiterhin, bitten Sie ihn, in seiner Sprache unter der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben, warum er nicht unterschreiben will. Am allerbesten ist in solchen Fällen, wenn Sie es schaffen, die Polizei hinzuzuholen.
Es sind mehr als 2 Fahrzeuge an dem Verkehrsunfall beteiligt. Was jetzt?
Sollten mehr als 2 Fahrzeuge an dem Unfall beteiligt sein, benötigt jeder Beteiligte einen Europäischen Unfallbericht. Da in diesem aber nur 2 Fahrzeuge aufgeführt sind, müssen Sie improvisieren. Bei einem Auffahrunfall von 3 Autos zeichnen Sie beispielsweise erst die beiden vorderen Fahrzeuge in den ersten Bericht ein und dann das mittlere und das hintere in den zweiten Bericht. Achten Sie darauf, dass Sie sich alle gegenseitig als Zeugen eintragen und Ihre Kontaktdaten austauschen. Auch dann, wenn sich Kfz 1 und Kfz 3 gar nicht berührt haben.

Unfall im Ausland – Daran müssen Sie denken:
- Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Unfallstelle sichern
- Wenn nötig, Polizei und möglicherweise Rettungsdienst alarmieren
- Wenn nötig, Erste Hilfe leisten
- Den Europäischen Unfallbericht zusammen mit dem Unfallgegner ausfüllen
- Die Grüne Versicherungskarte enthält die Informationen über die Versicherungsverhältnisse
- Keine Schuld anerkennen und kein Bargeld ausbezahlen!
- Den Unfallort fotografieren
- Zeugen nach Name, Anschrift und Telefonnummer fragen
- Schnellstmöglich die Versicherung informieren
Am Unfall die Schuld nie anerkennen!
Statistik: Mehr Unfälle, weniger Tote
Laut ADAC-Statistik ist die Zahl der Unfälle auf deutschen Straßen in den letzten Jahren leicht angestiegen. Die Anzahl der Personen, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben kamen, hat sich jedoch verringert. Während im Jahr 2000 noch 6.827 Menschen tödlich verunglückten, waren es 2017 nur mehr 3.180, also weniger als die Hälfte. Das liegt vor allem an der immer hochwertigeren Sicherheitstechnik der Autos. Daneben scheint auch das Verhalten der Verkehrsteilnehmer hierzulande besser zu sein als beispielsweise in Griechenland. Denn auf die Einwohnerzahl umgerechnet sterben in Deutschland nur 4 von 100.000 Einwohnern, während es in Griechenland etwa 7 sind und in Belgien 5. Die besten Ergebnisse erzielt Großbritannien mit etwa 3.
Europäischer Unfallbericht – Wo gilt er?
Wie der Name schon sagt, gilt der Europäische Unfallbericht in ganz Europa. Demnach ist er bei einem Schadensfall in folgenden Ländern ein wichtiges Beweisstück:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei und Ungarn

In welchen Sprachen gibt es den Europäischen Unfallbericht?
Den Europäischen Unfallbericht gibt es in 12 Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Niederländisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Türkisch
- Ungarisch
Wie oft muss ich den Europäischen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben?
Eine Ausfertigung des Europäischen Unfallberichts reicht für Ihre Versicherung. Allerdings empfiehlt es sich, 2 Berichte auszufüllen, damit der Unfallkontrahent ebenfalls einen bekommt. Dokumente mit Durchschlag sind dafür optimal.

Muss ich den Europäischen Unfallbericht auch dann ausfüllen, wenn die Polizei anwesend ist?
Nicht zwingend. Aber Sie sparen wertvolle Zeit, wenn Sie den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Wie das bei Behörden so ist: Bis ein Polizeibericht vom kroatischen Beamten bis zum deutschen Versicherungsangestellten gelangt ist, können Wochen ins Land gehen. Der ausgefüllte Bericht beschleunigt die Schadenregulierung ungemein.