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Wie verhalte ich mich bei einem Unfall im Ausland richtig?

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Jeder kennt sie, diese Horrorgeschichten: Gerade sind Sie noch gut gelaunt über die deutsche Grenze gefahren und schon rammt Sie ein Sportwagen, der wie aus dem Nichts von der Seite aufgetaucht ist. Vom Wortschwall Ihres Unfallgegners verstehen Sie kein Wort, aber das Wort "Fahranfänger" erkennt man wohl in jeder Sprache … Jetzt verlieren Sie bitte nicht gleich die Lust am Autofahren im Ausland! Wir sagen Ihnen, wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland richtig verhalten. 10 Regeln Schritt für Schritt:

  1. Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort.
  2. Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen.
  3. Wenn nötig, helfen Sie verletzten Personen und rufen Sie über die europaweit geltende Nummer 112 den Rettungsdienst.
  4. Räumen Sie die Unfallstelle und fahren Sie die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand, falls möglich.
  5. Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus: Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Prüfen und fotografieren Sie, wenn möglich, den Ausweis des anderen Fahrzeughalters.
  6. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von möglichen Zeugen. Fotografieren Sie den Unfallort.
  7. Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus – hier kann jeder in seiner Landessprache den Hergang schildern. Unterschreiben Sie jedoch keine Schuldgeständnisse und auch keine anderen Schriftstücke mit fragwürdigem Inhalt.
  8. Informieren Sie zur Sicherheit die Polizei. In vielen Ländern wird sie zwar wegen eines Bagatellschadens nicht ausrücken, so sind Sie aber auf der sicheren Seite. Unbedingt sollten Sie im Ausland die Beamten hinzuziehen, wenn Fahrerflucht, heftiger Streit oder Probleme mit den Versicherungsdaten auftreten.
  9. Sind Sie verletzt – wenn auch nur leicht –, dann gehen Sie zu einem Arzt und lassen Sie sich ein Attest über Ihre Verletzungen ausstellen. Das hilft Ihnen später bei Schadenforderungen.
  10. Telefonieren Sie mit Ihrer Versicherung, falls Ihr Wagen nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Wenn Sie einen Schutzbrief haben, rufen Sie die entsprechende Hotline an. Gemeinsam werden Sie eine Lösung finden, die Sie wieder nach Hause bringt.

Mit dieser praktischen Checkliste fürs Handschuhfach kommen Sie bei einem Unfall nicht so schnell ins Schleudern. Jetzt Checkliste Unfall im Ausland herunterladen

Wichtige Telefonnummern
WICHTIGE TELEFONNUMMERN

Zentralruf der Autoversicherer
+49 (0)40 300 330 300

Allianz SchadenDirektruf
00800 11223344

Auf dieser Seite erfahren Sie, warum ein ICE wichtig ist und wie Sie an Ihr Geld kommen, wenn der Unfallgegner nicht zahlt.

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Unfall im Ausland: Welche Informationen sind wichtig?

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Italien ist nicht gleich Bulgarien. Die Unfälle sind zwar die gleichen, aber nicht nur die Schimpfwörter unterscheiden sich: Beispielsweise muss die Polizei in Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn und der Slowakei auch Bagatellschäden offiziell aufnehmen, damit die Versicherung den Schaden später reguliert.

In allen anderen europäischen Ländern ist dies nicht der Fall. Hier benötigen Sie nur Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. In Italien und Frankreich stehen übrigens sämtliche Angaben zur Versicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe der Autos – Kontrollblick erlaubt! Informieren Sie sich also schon vor der Reise über die individuellen Vorschriften und Gepflogenheiten des jeweiligen Landes.

Bei schweren Sachschäden und Personenschäden, aber auch Unfallbeteiligten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, kommt man aber nicht umhin, die Polizei zu verständigen. Da die Schuldfrage oft ein Streitpunkt ist, empfiehlt sich ebenfalls eine Vermittlung durch die Beamten. Notieren Sie sich deren Namen und Dienstnummern für die weitere Abwicklung.


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Was brauche ich unbedingt bei einem Autounfall im Ausland?

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Wer sein Handy vergessen hat, fährt besser 100 Kilometer zurück als ohne Telefon weiter. Im besten Fall haben Sie von Ihrem Anbieter einen günstigen Auslandstarif erhalten. Zumindest aber brauchen Sie die Möglichkeit, nach einem Crash die wichtigsten Telefonate zu führen. Diese Nummern sollten abgespeichert sein:

  • Zentralruf der Autoversicherer: +49 (0)40 300 330 300
  • Notfallnummer Ihrer Kfz-Versicherung, zum Beispiel der SchadenDirektruf der Allianz: 00800 11223344
  • ICE-Nummer („In Case of Emergency“) Ihrer wichtigsten Kontaktperson samt +49-Vorwahl

Sind Warndreieck und Verbandskasten an Bord? Denken Sie auch an die Warnwestenpflicht in vielen Ländern und packen Sie für jeden Mitfahrer eine ein. Achtung: Auch hier braten manche Länder eine Extrawurst – Spanien will zum Beispiel 2 Warndreiecke im Kofferraum sehen.

Unbedingt vorher aus dem Internet ausdrucken und ab damit ins Handschuhfach: ein Europäischer Unfallbericht. Diese international einheitliche Vorlage erleichtert die Schadenaufnahme. Hier trägt jeder Beteiligte in seiner Sprache die Unfalldaten ein.

Raus aus dem Aktenordner und rein ins Auto sollte auch die Internationale Versicherungskarte, die Sie von Ihrer Kfz-Versicherung bekommen haben. Sie beweist im Ausland, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Autowelt - Warnweste
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Mit unserer Checkliste Urlaub planen, gegebenenfalls den Internationalen Führerschein einpacken und entspannt losfahren: Lesen Sie, was Sie für Ihre Reise brauchen können, und haken Sie alles Punkt für Punkt ab.

Autowelt - Pfeil

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Die Schadenregulierung: Wer bei einem Unfall im Ausland zahlt

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Sie waren selbst schuld am Unfall? Kann passieren. Auch der sicherste Autofahrer ist mal im falschen Moment abgelenkt oder unaufmerksam. Ist daraus nur Blechschaden entstanden, melden Sie den Fall einfach zeitnah Ihrer Kfz-Versicherung. Sie kümmert sich um die Schadensabwicklung. Schwieriger wird es bei Personenschäden. Dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten, den Sie über den Deutschen Anwaltsverein finden können.

Autowelt - Cabrio am Strand

Wer zahlt, wenn ich gar nicht schuld war?

Sie konnten nichts für den Unfall? Dann ist die Schadenregulierung ganz einfach, sofern Sie sich in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz befinden: In all diesen Ländern erreichen Sie unter +49 (0) 40 300 330 300 die Hotline des Zentralrufs der Auto­versicherer. Ihr Gesprächspartner nennt Ihnen den zuständigen Schaden­regulierungs­beauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland, der sich um die Abwicklung kümmern wird.

Etwas komplizierter wird das Ganze, wenn Ihr Crash außerhalb von Europa stattgefunden hat. Das ist zum Beispiel ganz schnell beim Sommerurlaub in der Türkei passiert. Klar, dass Sie auch hier auf Ihr Recht pochen können. Aber leider sind Sie dabei auf sich allein gestellt. Sprachschwierigkeiten und landestypische bürokratische Hindernisse stehen vielen Geschädigten nach einem Unfall im Ausland im Weg. Dann empfiehlt sich der Gang zum Rechts­anwalt – aber bitte gleich vor Ort und nicht erst in Deutschland.

Was tun, wenn der Unfallgegner im Ausland nicht bezahlt?

Das Leben ist nicht immer gerecht. Auch wenn Sie alle Regeln befolgen, die bei der Unfall­abwicklung im Ausland zu beachten sind, kann es passieren, dass Ihr Gegner nicht bezahlt. Sie lassen Ihr Auto reparieren und bleiben auf den Kosten sitzen.

Ist nach spätestens 3 Monaten noch kein Entschädigungsangebot da, wenden Sie sich an die Verkehrsopferhilfe (VOH). Diese gemeinsame Einrichtung der deutschen Autohaftpflicht­versicherer springt ein, wenn der Gegner wegen Fahrerflucht oder Betrug nicht bekannt ist oder wenn dessen Haftpflichtversicherung eine Zahlung verweigert. Die VOH ist nicht dazu verpflichtet, Sie zu entschädigen, aber ein Versuch schadet nicht.

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Kann ich mein Auto vor Ort reparieren lassen?

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Ja, das ist in den meisten Fällen der einfachste und kostengünstigste Weg, nach einem Unfall wieder zurück nach Deutschland zu kommen. Rücktransporte sind teuer! Sprechen Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung ab, welches Vorgehen Sie erwartet. Bei einem Totalschaden wird Ihr Berater sogar eine Verschrottung vor Ort vorschlagen. Im Zweifelsfall hilft ein Sachverständiger bei der Beurteilung.


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Wer hilft mir, wenn es Probleme vor Ort gibt?

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Ihre Versicherung ist immer der erste Ansprechpartner. Aber auch Automobilclubs und der Deutsche Anwaltverein können helfen: Sie kennen die rechtlichen Umstände genau und empfehlen Ihnen auch einen geeigneten Anwalt in dem jeweiligen Land. Glücklich ist, wer dann noch eine Rechtsschutzversicherung besitzt.

Autowelt - Frau fotografiert Schaden am Auto

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Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?

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Es gilt immer das Recht des Landes, in dem der Autounfall passiert ist. Das bedeutet, dass Sie entweder mehr oder weniger Leistungen erhalten als bei einem Unfall in Deutschland. Fakt ist: Fast immer kommen Sie schlechter weg. Nach italienischem Recht müssen Sie zum Beispiel Ihren Sachverständigen selbst bezahlen. In der Tschechischen Republik gibt es von der Haftpflichtversicherung keine Ersatzleistungen für Wertminderung, Mietwagen etc. Das jeweilige Landesrecht müssen Sie leider akzeptieren.


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Darf ich über meine Vollkaskoversicherung abrechnen, wenn ich auf Kosten sitzenbleibe?

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Das ist theoretisch möglich. Es ist aber nur sinnvoll, wenn die Entschädigungsleistungen wirklich schlecht ausfallen. Immerhin verschlechtert sich dann Ihre Schadenfreiheitsklasse. Besser: Sie schließen rechtzeitig einen Auslandsschadenschutz ab, der in einem solchen Fall die Zahlung bis zu den tatsächlich entstandenen Kosten aufstockt.

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Tipp: Der AuslandSchadenSchutz der Allianz sichert Sie ab, wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Den AuslandSchadenSchutz können Sie zum Beispiel mit diesen Versicherungen abschließen:

Kfz-Versicherung

Motorradversicherung

Wohnmobilversicherung

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Kriminalität auf ausländischen Straßen: Vorsicht vor Dieben und Trickbetrügern

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In anderen Ländern gelten nicht nur andere Sitten – auch die Kriminalität kann hier eine andere sein. Gerade wer mit dem Auto reist, bietet eine größere Angriffsfläche für Diebe und Trickbetrüger. Deshalb sollten Autofahrer dringend einige Ratschläge beherzigen, um nicht in die beliebtesten Fallen von meist organisierten Banden zu tappen.

Vorgetäuschte Panne – Achtung Falle!

Ein Auto steht am Seitenstreifen, die Motorhaube ist geöffnet, der Fahrer versucht sichtlich aufgeregt jemand aus dem vorbeifahrenden Verkehr anzuhalten. Seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie hier Ihre Hilfe anbieten. Es könnte eine Falle sein! Es gibt Trickbetrüger im Ausland, die sich darauf spezialisiert haben, eine Autopanne vorzutäuschen, um an die Wertsachen der Reisenden zu gelangen. Es ist schon vorgekommen, dass ein Komplize des Betrügers blitzschnell in das fremde Auto gesprungen ist und sich mit Gepäck und Papieren auf und davon gemacht hat. Selbst wenn einer dieser Ernstfälle einmal eintreten sollte, sind Sie im Vorteil, wenn Sie Vorsorge getroffen haben. Bestenfalls haben Sie Fotokopien von Ihrem Ausweis, Ihren Fahrzeugpapieren und Geldkarten gemacht und haben Ihre Versicherungsnummern in greifbarer Nähe.

Autowelt - Mann steht mit defektem Auto am Straßenrand

Lassen Sie sich von "Autobumsern" nicht ausbremsen

Da hat der Mann im Auto neben Ihnen gerade noch freundlich angedeutet, Sie könnten vor ihm einfädeln, da tritt der unverschämt aufs Gas und – Rumsss! Das kann doch nicht wahr sein, oder? Doch! Leider. Sie könnten soeben ein Opfer eines so genannten "Autobumsers" geworden sein. Die Masche der "Autobumser" ist es, ahnungslose Autofahrer vorsätzlich in einen Unfall zu verwickeln, um sich auf diesem Weg Geld von der Autoversicherung zu ergaunern. Dass die Unfallbeteiligten womöglich verletzt werden, nehmen sie dabei billig in Kauf. Das Unfallopfer steht in dieser Situation meist ahnungslos mehreren Mittätern gegenüber, die gegen ihn aussagen. Seien Sie in einem solchen Falle ruhig skeptisch und holen Sie die Polizei dazu. Diese sollte bei der Analyse vor allem auch den Fragen nachgehen, ob der Ort, der Unfallhergang oder die Argumentationsweise der Verursacher typisch sind für einen provozierten Unfall.

Diebstahl – wo Sie sonst noch auf der Hut sein sollten

Es muss nicht immer gleich ein Unfall sein. Auch so können Sie und Ihr Auto ins Visier von organisierten Diebesbanden geraten. Am besten ziehen Sie die Aufmerksamkeit von Kriminellen gar nicht erst auf sich, indem Sie Ihr Gepäck und Ihre Taschen niemals sichtbar im Fahrgastraum deponieren. Verstauen Sie größere Gepäckstücke lieber im Kofferraum und legen Sie Wertgegenstände wie Geldbörsen und Handys am besten ins Handschuhfach.  Lassen Sie darüber hinaus Ihre Wertsachen nie länger als nötig unbewacht im Auto und stellen Sie Ihren Wagen am besten auf gut beleuchteten Parkplätzen ab. Achten Sie zudem während der gesamten Urlaubszeit auf Ihre Autoschlüssel. Autodiebe beobachten die Lage meist einige Tage, bevor sie zuschlagen, und Sie könnten den Ganoven keinen größeren Gefallen tun als Ihre Schlüssel leichtfertig auf dem Badetuch am Strand oder an der Bar liegen zu lassen. Im ungünstigsten Fall ist nicht nur das Auto futsch, sondern auch sämtliche Papiere. Gehen Sie sofort zur Polizei und bringen Sie den Fall zur Anzeige. Verständigen Sie Ihr Kreditinstitut, um Ihre Geldkarten sperren zu lassen. Beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft erhalten Sie provisorische Reisepässe oder Ausweise.

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