Ein Hagelschaden gehört zu den größten Kostenverursachern beim Kfz. Die Teilkasko zahlt in der Regel den kompletten Schaden nach Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Blitzschlag oder Überschwemmung. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese von der Schadensumme abgezogen.
Wie viel die Versicherung zahlt, hängt vor allem vom Kfz-Gutachten des Sachverständigen ab. Damit dieser alle Schäden wahrheitsgemäß aufnehmen kann, ist es wichtig, dass sowohl er als auch der Besitzer des Wagens im Vorfeld den gesamten Hagelschaden dokumentieren. Hierzu gehören alle Dellen, Kratzer, Glasbrüche und sogar Feuchtigkeit im Auto, wenn sie durch den Hagel entstanden ist.
Ist das Fahrzeug weniger wert als die veranschlagten Reparaturkosten nach einem Hagelschaden, liegt ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall erstattet die Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Autos nach dem Schaden.
Ein Beispiel:
Reparaturkosten: 4.000 €
Wiederbeschaffungswert: 3.000 €
Restwert nach Hagelschaden: 800 €
Erstattung durch die Versicherung: 2.200 €